| Nr. 155/12
Heike Franzen TOP 48
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Fraktion die LINKE beantragt den Blindenfond zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum unbefristet wieder in den Haushalt einzustellen.
Dafür wollen Sie 400.000 Euro zur Verfügung stellen. Das ist schon interessant! Zum einen machen Sie keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Auch wenn Sie der Schuldenbremse in der Landesverfassung nicht zugestimmt haben, so ist die Verfassung aber dennoch auch für Sie bindend. Also bitte sagen Sie, wo Sie an anderer Stelle streichen wollen!
Zum Anderen scheinen Sie ja nun doch der Auffassung zu sein, dass eine Kürzung des Landesblindengeldes, wenn auch schmerzlich, so doch vertretbar ist. Zur Kürzung des Landesblindengeldes bleibt festzustellen, dass es sich hierbei um eine einkommensabhängige Leistung handelt.
Vor dem Hintergrund des Landeshaushalts, für den die Steuerzahler aufkommen müssen, müssen gerade Leistungen, die sich nicht an dem individuellen Bedarf des Einzelnen orientieren, hinterfragt und zur Disposition gestellt werden. Aber warum soll es eigentlich lediglich einen Fonds für Barrierefreiheit für die Blinden und Sehgeschädigten geben. Wenn man schon einen solchen Fonds einrichten will, dann kann man das nicht nur auf eine Behinderung beschränken. Also wenn ein Fonds für Barrierefreiheit, dann für alle, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Die CDU stand und steht dafür ein, dass Barrierefreiheit ein zentrales Element der Inklusion ist. Wir wollen die Ausgaben im Sozialbereich dahingehend überprüfen, ob man nicht die Mittel, die derzeit für Inklusion zur Verfügung gestellt werden, stärker auf den Bereich der Barrierefreiheit vor Ort fokussieren kann.
Alle die Ziele, die Sie in Ihrem Antrag beschreiben, wie gleichwertige Lebensbedingungen, barrierefreie Lebensraumgestaltung oder der Zugang zu Informations- und Kommunikationssystemen beschränken sich doch nicht ausschließlich auf die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen.
Wir werden der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses folgen und Ihren Antrag ablehnen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel