| Nr. 349/2007
Jetzt muss „Butter bei die Fische!“
Sperrfrist 22. September 2007, 10:00 Uhr
Es gilt das gesprochene Wort
Auf der Landesversammlung der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holsteins in der Sparkassenakademie in Kiel hat der Vorsitzende der CDU Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul, heute (22. September 2007) gefordert, den Kommunen jetzt schnell klare Rahmenbedingungen für mögliche Fusionsprozesse aufzuzeigen: „Nur dann wird in der Freiwilligkeitsphase auch wirklich etwas geschehen“, mahnte Wadephul.
Es gelte, echte Anreize zu setzen: „Eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel, Fusionsverluste abzufedern, ist zwingend erforderlich. Hier muss endlich „Butter bei die Fische“!“ so der Fraktionschef.
Dem Prinzip der Freiwilligkeit sei in jedem Fall Vorrang einzuräumen. Zielführende Vorschläge der kommunalen Ebene müssten aufgegriffen werden. Wadephul forderte die Landesebene in diesem Zusammenhang auf, auch kommunale Initiativen anzuerkennen. „Warum fördert man nicht den Rendsburger Impuls Richtung Neumünster? Warum verhindert man die Zusammenarbeit von Rechnungsprüfungsämtern?“ fragte er.
Wenn alle Beteiligten ein vernünftiges Konzept erkennen könnten und von dessen Sinnhaftigkeit überzeugt würden, könnte eine wirkliche Veränderungsbereitschaft erreicht werden. Wie dies gehe, habe Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nach den ersten beiden gescheiterten Anläufen vorgemacht: „ Peter Harry Carstensen hat als Moderator den festgefahrenen Karren wieder flottgemacht. Er hat die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen und dafür gesorgt, dass statt grober und nicht nachvollziehbarer Schätzungen überzeugende Fakten auf den Tisch kommen“, so Wadephul.
Bei aller Emotionalität müssten die kürzlich von den Gutachtern sorgfältig erarbeiteten Defizitanalyen anerkannt und die von diesen aufgeführten Problempunkte akzeptiert werden, so der Fraktionsvorsitzende weiter. „Schließlich haben wir deshalb die Gutachter beauftragt. Es ist nun unsere Aufgabe, sachgerechte Lösungen zu finden“, erklärte Wadephul.
Denjenigen, die an dieser Stelle lautstark vier Großkreise forderten, empfahl Wadephul nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern das Gespräch mit einem versierten Juristen, der einmal die Grenzen des rechtlich Möglichen und auch faktisch Machbaren aufzeige. „Denn hier ist das Verfassungsgerichtsurteil eindeutig. Es hat das Selbstverwaltungsrecht der Kreise auf ein Niveau mit dem der Gemeinden gehoben. Gerade den gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern in den Kreistagen haben die Richter eine hohe Bedeutung zugewiesen. Schließlich müssen die Kreistagsabgeordneten noch in der Lage sein, die Probleme vor Ort bewerten zu können und das geht nur, wenn die Kreise überschaubar bleiben“.
Der Fraktionschef erinnerte daran, dass die CDU den Prozess wieder vom Kopf auf die Füße gestellt habe:
Zunächst sei über den Wegfall von Aufgaben zu entscheiden, anschließend die verbleibenden Aufgaben auf diejenige Ebene zu übertragen, die sie nachweislich kostengünstiger erledigen kann, und erst danach über eine mögliche Kreisreform zu befinden.
Dieser Weg sei weiter zu beschreiten: „Wir müssen die Aufgabenkritik konsequent fortführen. Nur dann wird uns eine Verwaltungsstrukturreform auch die erwarteten finanziellen Vorteile bringen. Ohne den Nachweis der Wirtschaftlichkeit könnten wir uns eine Verwaltungsstrukturreform sparen!“, so Wadephul.
Der CDU-Fraktionschef bezog sich erneut auf das zwischenzeitlich verkündete Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur dortigen Funktional- und Kreisstrukturreform. Es gebe die Grundrichtung auch für Schleswig-Holstein vor.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage seien der Landtag und die Landesregierung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die Strukturen der Verwaltung zu überprüfen und sie an die bereits laufenden und die prognostizierten Entwicklungen der vorhersehbaren Zukunft anzupassen.
Das Urteil zeige aber auch deutlich auf, dass der von der Union durchgesetzte Weg einer wirklich ergebnisoffenen und in jedem einzelnen Schritt wohl begründeten Strukturreform der einzig richtige ist. So hätten die Richter vor allem die völlig unzureichende Begründung der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern bemängelt, die durch die für Schleswig-Holstein nun vorliegenden Gutachten gewährleistet werde.
Wadephul zeigte sich abschließend überzeugt, dass bei konsequenter Beschreitung des beschriebenen Weges Lösungen erarbeitet würden, die auch die Akzeptanz der kommunalen Familie finden werden.
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Max Schmachtenberg
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