Buddenbrockhaus | | Nr. 321/22
Keine Fördermittel für Denkmalfrevel!
Die Förderung der Erweiterung des Buddenbrookhauses mit Landesmitteln zu unterstützen, muss auf den Prüfstand.
Der denkmalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Hermann Junghans, stellt die Förderung des Vorhabens unter Vorbehalt. Bürgermeister Lindenau will zur Umsetzung des Vorhabens große Bereiche des mittelalterlichen Gewölbekellers zerstören.
Junghans hat kein Verständnis für Lindenaus Entscheidung: „Der Bürgermeister hat diese Entscheidung gegen den Rat seiner Fachleute in der Denkmalpflege und gegen den einstimmigen Beschluss des Kulturausschusses der Bürgerschaft getroffen. Zudem ist diese Entscheidung rechtswidrig, weil es andere Möglichkeiten gibt, das Haus zu erschließen und den Brandschutz zu gewährleisten. Lindenaus Entscheidung ist ermessensfehlerhaft. Er hat sich offensichtlich verrannt.“
„Da der Bürgermeister trotz aller Warnungen eine offensichtlich rechtswidrige Entscheidung getroffen hat, muss jetzt geprüft werden, ob die Fördermittel des Landes und des Bundes überhaupt ausgezahlt werden dürfen.“ Junghans abschließend: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine rechtswidrige Maßnahme mit Steuermitteln mitfinanziert werden soll.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel