| Nr. 370/10
Konferenz der Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen der Länder lehnt Vorstellungen der EU zur Einlagensicherung ab
Kiel/Erfurt – Die Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern lehnt den vorliegenden Entwurf der EU-Kommission für eine Einlagensicherungsrichtlinie ab. Das haben der Vorsitzende der Konferenz, der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring, und der finanzpolitische Sprecher der gastgebenden CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Tobias Koch, zum Ende der Sprechertagung heute in Kiel erklärt. Die Sprecher fordern eine Lösung bei der Niveau und System der Einlagensicherung in Deutschland aufrechterhalten werden können. Ebenso setzt sich die Konferenz für eine weit reichende, jedoch aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer und eine ergebnisoffene Prüfung aller gangbaren Wege für den zukünftigen Glücksspielstaatsvertrag ein.
Wie Mohring ausführte, befürchtet die Sprecherkonferenz, dass durch ein einheitliches EU-Einlagensicherungssystem der deutsche Sicherungsstandard gefährdet und das Drei-Säulen-Banksystem aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Instituten und Genossenschaftsbanken angetastet wird. So ist etwa im Entwurf für die Richtlinie keine Freistellung für die Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken mehr vorgesehen. „Die gesonderten Sicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und Sparkassen in Deutschland haben sich bewährt und dürfen nicht zusätzlich belastet werden“, sagte der Vorsitzende der Sprecherkonferenz. Das Nebeneinander von Einlagensicherung und Institutssicherung habe sich bewährt.
Die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen unterstützen die Finanzministerkonferenz in ihrem Bestreben, automationsgestützte Modelle zur Reform der Grundsteuer bis 2011 zu überprüfen. Wie es in ihrem Beschluss heißt, sind die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer „veraltet“. Bei der Ermittlung der Grundsteuer müssten das Prinzip der Gleichmäßigkeit gewahrt bleiben und „individuelle Faktoren wie Lage, Größe, Wohnfläche, Baujahr und nutzungsartabhängige Faktoren berücksichtigt werden“. Wichtig: Die Reform soll aufkommensneutral sein und das Hebesatzrecht der Gemeinden nicht in Frage stellen.
In ihrem Beschluss zum neuen Glücksspielstaatsvertrag legen die Haushalts- und Finanzfachleute besonderen Wert auf eine ergebnisoffene Prüfung. „Es müssen alle denkbaren Varianten auf den Tisch“, sagte Mohring. Zu den zu erörternden Wegen gehöre auch die Erteilung strenger Konzessionen an private Anbieter und die Weiterentwicklung der derzeitigen Ordnung im Bereich der Lotterien und Sportwetten. Von einer möglichen Konzessions- und Lenkungsabgabe erhoffen sich die Mitglieder der Sprecherkonferenz auch zukünftig Einnahmen für soziale, sportliche, kulturelle oder umweltschützerische Projekte.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel