| Nr. 324/10
Konzessionsverlängerung erfolgte nach Recht und Gesetz
Zur Diskussion über die Ölforderung durch die Bohrinsel Mittelplate erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Michael von Abercron:
Die Verlängerung der Konzession zur Ölförderung durch die Bohrinsel Mittelplate ist nach den geltenden Bestimmungen des Bundesbergrechts entschieden worden.
Das Wirtschaftsministerium sei lediglich Fachaufsichtsbehörde des Landesbergamtes in Clausthal-Zellerfeld und habe damit nicht den Genehmigungsbescheid abschließend erteilt.
Wirtschaftsminister Jost de Jager habe im Umwelt-und Agrarausschuss überzeugend dargelegt, dass es für eine Konzessionsverlängerung keiner zwingenden Beteiligung Dritter durch das Bergamt bedurfte.
Von Abercron: Deshalb geht der Missbilligungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rechtlich und politisch völlig ins Leere. Der Minister hat eine Panne hinsichtlich der Information des Landtages über den seinerzeitigen Verwaltungsstand eingeräumt - in der Landtagssitzung am 21. Mai die Konzessionsverlängerung bis 2041 aber ohne Widerspruch der Opposition angekündigt.“
Für die Bewertung des eigentlichen Vorgangs zur Verlängerung der Fördergenehmigung seien diese Informationsdefizite deshalb ohne Belang.
„Um für die Zukunft mehr Rechtsicherheit und Klarheit bei derartigen Entscheidungen zu erreichen, sind Veränderungen des Bergrechts auf Bundesebene unerlässlich. Deshalb muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesen Verfahren Standard werden“, so von Abercron abschließend.
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Max Schmachtenberg
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