| Nr. 368/09

Kopper setzt den Garantievertrag aus Zeiten der schwarz/roten Koalition um

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, und der finanzpolitische Sprecher Tobias Koch haben die Oppositionskritik am heute (2. Dezember) vom HSH-Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper vorgestellten Vergütungsmodell zurück gewiesen:

„Wenn neue Vorstände es schaffen, jetzt den Karren aus dem Dreck zu ziehen, dann sollen diese im Erfolgsfall auch an dem Erfolg teilhaben können. Die Möglichkeit einer solchen Regelung haben in Schleswig-Holstein CDU und SPD noch in der letzten Legislaturperiode durch den Abschluss des Garantievertrages mit Hamburg gemeinsam auf den Weg gebracht“, erklärte von Boetticher in Kiel.

Vor diesem Hintergrund seien insbesondere die heutigen Äußerungen des schleswig-holsteinischen Oppositionsführers und SPD-Landesvorsitzenden Stegner schlicht falsch!

Die Protokolle der Finanzausschusssitzungen der letzten Legislaturperiode bewiesen die Scheinheiligkeit der Kritik. „Kopper setzt jetzt die seit langem bekannten Regelungen des Garantievertrages um – nicht mehr, und auch nicht weniger“, erklärte der Finanzpolitiker Koch. Für Schleswig-Holstein und Hamburg sei entscheidend, dass die Bank durch am langfristigen Erfolg orientierte Vorstände aus der Krise geführt werde. In diesem Geist sei auch der Garantievertrag geschlossen worden.

Von Boetticher: „Die Formulierungen des Garantievertrages sind im Bezug auf die Vergütungen der Vorstände eindeutig. Sie waren nie ein Geheimnis. Wer heute anderes behauptet, versucht mit billigem Populismus zu punkten.“

Der Finanzpolitiker Koch zitierte aus dem Protokoll des Finanzausschusses vom 04. Juni 2009. Damals habe der Ausschussvorsitzende Günter Neugebauer (SPD) berichtet, dass der Ausschuss „in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die Erwartungen des Landtags an den Garantievertrag erfüllt werden.“

Koch weiter„Bereits damals hat Finanzminister Rainer Wiegard offen erklärt, das Festgehalt der Vorstandsmitglieder sei auf maximal 500.000 Euro begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig sei.“ Die Gesamtvergütung sei entsprechend der Resolution am langfristigen Erfolg der Bank auszurichten.

Auch in der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 03. September 2009 sei ausgeführt worden, dass Vereinbarungen zur Altersversorgung ebenso wenig von der 500.000 Euro – Grenze umfasst seien, wie beispielsweise die Gestellung eines Dienstwagens. Dem entspreche das heute vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper vorgestellte Vergütungsmodell.

Eine Chronologie der zitierten und weiterer Beschlüsse zur Managervergütung bei der HSH-Nordbank finden Sie auf der Homepage der CDU-Landtagsfraktion unter http://www.cdu.ltsh.de/content/aktuelles/veranstaltungen/chronologiehsh3.pdf

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