Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts, mit dem die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Änderungen im Kommunalrecht bestätigt wurden, erklärt der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch:
„Dieses Urteil ist eine erneute und nach den vorherigen Eilentscheidungen jetzt endgültige Niederlage für die Antragsteller aus den Oppositionsfraktionen. Endgültig stellt das Landesverfassungsgericht damit nun klar, dass die von der schwarz-grünen Koalition beschlossenen Änderungen im Kommunalrecht verfassungsgemäß sind. Mit diesen Änderungen sorgen wir für mehr Handlungsfähigkeit unserer hauptsächlich ehrenamtlichen Kommunalpolitik. Ich freue mich, dass jetzt für alle Seiten Klarheit herrscht und das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist“, so Koch