Hans-Jörn Arp (ehemaliger Abgeordneter)
Parlamentarischer Geschäftsführer, Verkehr

| Nr. 140/08

Mahnungen der Union wurden durch das Verwaltungsgericht bestätigt

Zur heute bekannt gewordenen gestrigen Eilentscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts über das Rauchverbot in Eckkneipen ohne Angestellte erklärte Hans-Jörn Arp, MdL, heute (23. April) in Kiel:

„Nun rächt sich leider, dass die SPD in den Verhandlungen über den Gesetzentwurf nicht bereit war, unserer Forderung nach einer Ausnahmeregelung für genau diese Eckkneipen nachzukommen. Und es zeigt sich, dass diese Forderung sachlich gerechtfertigt und die zum Teil polemischen Lobbyismusvorwürfe dagegen unberechtigt waren.“

Das wichtige Ziel des Schutzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werde durch die Entscheidung des Gerichts in keiner Weise beeinträchtigt, da die betroffenen Eckkneipen ohne Angestellte auskämen, so Arp weiter. In diesen Kneipen entscheide nun bis auf Weiteres der Gast, ob er eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe betritt.

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