Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 370/09

Meinungsumschwung der SPD in Sachen Vorstandsvergütungen bei der HSH fand erst nach dem Ende der Großen Koalition statt

Die Zeitrechnung von Frau Herdejüngen in Sachen Managervergütung bei der HSH-Nordbank beginnt erst mit dem Ende der Großen Koalition. Fakt ist jedoch: Unter Mitwirkung der SPD-Kabinettsmitglieder und der SPD-Finanzpolitiker wurde am 02. Juni 2009 der Garantievertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein geschlossen. Bis zum Ende der Großen Koalition hat die SPD zu diesem Vertrag gestanden. Und der Garantievertrag bildet die Grundlage für die von Herrn Kopper vorgestellte Vergütungsregelung.

Mit diesen Worten kommentierte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, die Pressemitteilung der SPD-Abgeordneten Birgit Herdejürgen (Nr. 290/2009) vom 03. Dezember 2009.

Es spreche für sich, dass die Kollegin Herdejürgen sich in ihrer eigenen Stellungnahme ausschließlich auf Ausschusssitzungen berufe, die erst nach dem Ende der großen Koalition im Juli 2009 stattfanden.

Damit bestätige Herdejürgen die gestern von CDU-Fraktionschef Dr. Christian von Boetticher und Tobias Koch vertretene Auffassung, dass die Regelungen des Garantievertrages bekannt waren und von der SPD durchaus verstanden wurden.

„Nach dem Ende der Koalition hat die SPD auf einmal weitergehende Begrenzungen verlangt. Davor war der Garantievertrag auch für die SPD in Ordnung. Diese Haltung ist scheinheilig. Nichts anderes haben wir gestern gesagt“, so Koch abschließend.

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