Hochschulgesetz | | Nr. 493/15

Nach dieser Anhörung dürfen SPD, Grüne und SSW das Hochschulgesetz nicht einfach durchwinken

Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Volker Dornquast, hat nach der heutigen (5. November 2015) Anhörung zur geplanten Änderung des Hochschulgesetzes Nachbesserungen des Gesetzentwurfes gefordert:

„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück bleibt. Wenn der Präsident der Landesrektorenkonferenz, Professor Reinhart, feststellt, dass bislang weniger als ein Drittel der von den Hochschulen aufgestellten Forderungen berücksichtigt werden, dann dürfen SPD, Grüne und SSW den Gesetzentwurf nicht einfach durchwinken“ so Dornquast in Kiel.

Die Regierungsfraktionen müssten die Notwendigkeit von mehr Autonomie der Hochschulen und damit weniger staatliche Einflussnahme endlich akzeptieren. Dies gelte für die Personalhoheit ebenso, wie für die stärkeren eigenen Zuständigkeiten im Bereich der Neubauten und der Bauunterhaltung und mehr Freiheiten im Budgetbereich.

„Die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre darf weder durch das Hochschulgesetz selbst, noch durch die Einführung hochschulinterner Kommissionen engeschränkt werden“, forderte Dornquast.

Die Hochschulen hätten im Anhörungsverfahren klargestellt, dass die geplante Erhöhung der Grundfinanzen nur als Ausgleich für die bisher aufgebauten Defizite gelten könne.

„Neue Aufgaben müssen daher zu zusätzlichen Finanzzuweisungen führen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.

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