Medienstaatsvertrag | | Nr. 265/23
Neuer Medienstaatsvertrag verbessert Transparenz!
Der medienpolitische Sprecher Dr. Hermann Junghans, begrüßt die Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum neuen Medienstaatsvertrag.
Durch Medienstaatsverträge regeln die sechzehn Bundesländer die rechtlichen Rahmenbedingungen für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.
Wegen des Skandals beim RBB um die frühere Intendantin soll die Transparenz von Intendantengehälter verbessert werden. Zukünftig sind auch eventuelle Nebentätigkeiten mit Einnahmen über 1000 Euro im Jahr und alle geldwerten Vorteile zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll zukünftig nicht nur im Geschäftsbericht erfolgen, sondern auch im Internet schnell recherchierbar sein.
Junghans begrüßt auch, dass die Rolle der Aufsichtsgremien klarer gestellt wird: „Wer unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrolliert, muss fachlich geeignet und darf nicht befangen sein. Ich begrüße deshalb, dass an die Mitglieder der Aufsichtsgremien strengere Anforderungen an betriebswirtschaftliche, rechtliche und medienwissenschaftliche Kenntnisse gestellt werden! Auch dass Interessenkollisionen ausgeschlossen sein müssen, ist eine Selbstverständlichkeit für eine wirksame Kontrolle.“
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Max Schmachtenberg
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