| Nr. 382/09
Novellierung schafft Rechtssicherheit
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Stellen Sie sich vor, im Februar 2010 wird in Ihrer Gemeinde ein neuer B-Plan aufgestellt. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dazu Auflagen erteilt, weil Teile dieses Gebietes wertvolle ökologische Flächen umfassen. Der Vorhabenträger hat dazu als Ausgleich mit einem Grundeigentümer Absprachen getroffen, um einen Ausgleich über ein Ökokonto zu erreichen.
Der UNB liegen dazu alle Unterlagen bis Ende Februar vollständig vor. Jetzt kommt es aber zum Problem. Am 01. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Es verdrängt unser im Jahr 2007 novelliertes Landesnaturschutzgesetz in allen wichtigen Kernbereichen, allerdings nur soweit das Bundesgesetz eine Regelung trifft. Nur dort, wo der Bund überhaupt nichts geregelt hat, blieben Regelungen des Landes anwendbar.
Kommen wir nun zurück auf unseren Fall in der betroffenen Kommune und gehen wir davon aus, dass der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein noch keine Anpassung an das neue Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen hat.
Jetzt stellt sich für die Genehmigungsbehörde zunächst die Frage, ob ein Ausgleich über ein Ökokonto überhaupt möglich ist, weil eine entsprechende Regelung im Bundesrecht fehlt. Nach langem hin und her kommt der Vorhabenträger zu dem Schluss, das über eine Geldleistung auszugleichen, weil das viel einfacher wäre. Die UNB ist ratlos und prüft und prüft, weil dieser Weg eigentlich nicht im Sinne des alten Gesetzes wäre! Darüber vergehen aber drei Monate und der Vorhabenträger verlangt nach drei Monaten eine Genehmigung, denn nach altem Recht gab es eine Genehmigungsfiktion und schließlich war der Antrag ja noch im Februar eingereicht worden!
Ich hoffe, ich habe Ihnen deutlichen können, in welcher Situation wir Antragsteller die Behörden unseres Landes bringen können, wenn wir jetzt nicht handeln und möglichst bis zum 01.03.2010 rechtlich Klarheit für die meisten Vorhaben in unserem Land schaffen. Natürlich könnte dann vieles über die Gerichte entschieden werden. Nur das fördert vor allem die Anwaltskanzleien, nicht aber die Natur oder Investitionen in unserem Land!
Wir sind uns bewusst, dass wir nicht jede juristische Feinheit in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Land zweifelsfrei regeln können. Denn der Bund ist der Meinung, dass er, wo er etwas geregelt hat, Vollregelungen getroffen hat und Ergänzungen als Abweichungen anzusehen wären. Auch bei der Frage, wie umfänglich die im Grundgesetz genannte Regelung, nach der das jeweils neuere Recht Gültigkeit hat, ist unter den Experten der Föderalismusreform zumindest umstritten.
Die Klärung dieser Detailfragen ist aber nicht unsere Aufgabe, sondern wir müssen nach besten Wissen und Gewissen für Rechtsklarheit im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Natur sorgen.
Wir haben uns bei der Anpassung des Landesrechts mit Hilfe des Umweltministeriums folgende Grundsätze zu Eigen gemacht:
Wir schaffen Rechtssicherheit, weil wir rechtzeitig bis zum 01.03.2010 ein neues Landesgesetz haben wollen
die landesrechtlichen Standards der Novelle 2007 bleiben erhalten.
Als Beispiele nenne ich:
das Bekenntnis zu besonderem Wert und Verantwortung des privaten Eigentums
Vorrang für vertragliche Lösungen,
Privilegierung von Deich-, Gewässer- und Straßenhaltung
Erhalt der Genehmigungsfiktion
Wir nutzen dabei die uns möglichen Abweichungsbefugnisse konsequent aus, ohne sie zu überschreiten.
Für diese schnelle Vorgehensweise gibt es im Grunde keine wirkliche Alternative, auch wenn das Verfahren für uns alle eine große Arbeitsbelastung bedeutet. Wir können aber nicht wirklich wollen, dass am 01.03. 2010 ein neues Bundesrecht in Kraft tritt und dass, sollten wir keine eigene Novellierung schaffen, danach noch einmal eine Neuregelung käme. Das wäre nicht nur eine Zumutung für alle Betroffenen, sondern bedeutet auch Rechtsunsicherheit für die zu schützende Natur. Deshalb bitten wir um eine konstruktive aber möglichst zügige Beratung!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel