| Nr. 112/08
Regelung zunächst im Kern bestätigt
Zu der heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der innenpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Lehnert:
„Mit seiner heutigen Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung zunächst einmal im Kern bestätigt.“
Lehnert erinnerte daran, dass der Beschluss eine vorläufige Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens darstelle. „Ein endgültiges Urteil steht noch aus“, so Lehnert.
Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Gesetzgebers, dass bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis unverzichtbar sei, nicht beanstandet. Gleiches gelte für die Vorratsdatenspeicherung sowie den Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten.
Lehnert zeigte sich überzeugt, dass die Bundesregierung im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Berichtspflicht nachweisen werde, weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, nur durch einen Zugriff auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten zu ermitteln sind. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein in diesem Bereich immer größer werdendes Deliktfeld auf Dauer dadurch straffrei gestellt wird, dass nicht ermittelt werdend darf“, so Lehnert abschließend.
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Max Schmachtenberg
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