| Nr. 364/09

Schleswig-Holsteinische Regelung der Ladenöffnungszeiten ist ausgewogen

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, und die kirchenpolitische Sprecherin Herlich Marie Todsen-Reese, haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Berliner Ladenöffnungszeiten begrüßt:

„Ich freue mich über die Klarstellung unseres höchsten Gerichts: Der
Sonntag darf nicht ohne alle Grenzen den Ladenöffnungszeiten geopfert
werden“, erklärte Todsen-Reese.

Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung die
schleswig-holsteinische Regelung bestätige: „Jetzt zeichnet sich aus, dass
wir intensiv mit Kirchen und Gewerkschaften über die
schleswig-holsteinische Regelung beraten haben. So ist es gelungen, einen
guten und tragfähigen Kompromiss zu finden“, so Callsen.

Die CDU-Abgeordneten betonten, es sei wichtig, dass diese ausgewogene und
eng abgestimmte Regelung in der täglichen Praxis nicht ausgehöhlt werde.
Beide zeigten sich überzeugt, dass auf der Grundlage der Entscheidung des
Gerichtes die weitere Diskussion über die schleswig-holsteinische Regelung
mit Kirchen und Gesellschaft fruchtbar geführt werden könne.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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