Tim Brockmann, Obmann für die CDU-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Schleswig-Holsteinischen Landtags, äußerte sich zur heutigen Befragung des Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit:
„Es steht völlig außer Frage, dass Zeugenvernehmungen öffentlich stattzufinden haben. Aber das Untersuchungsausschussgesetz lässt es ausdrücklich zu, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, wenn überragende Interessen der Öffentlichkeit oder überwiegende Interessen Einzelner dies gebieten oder wenn es zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich erscheint.
Genau dies ist hier der Fall: In dem Fall des heute befragten Zeugen erschien das Gefährdungspotenzial für Leib und Leben so hoch, dass die Fürsorgepflicht des Ausschusses eine öffentliche Anhörung in Anbetracht der medialen Fokussierung auf den Zeugen ausschloss.
Die Sicherheit der zu hörenden Zeugen im PUA steht für uns absolut im Vordergrund.“