| Nr. 141/07
Sinnvoller Jugendstrafvollzug ist eine Investition in die Zukunft
Zum heute vom Justizminister vorgestellten Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetz erklärte der stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion Thomas Stritzl:
„Gerade angesichts der jüngsten Vorkommnisse in den Jugendhaftanstalten ist der bestehende Handlungsbedarf deutlich hervorgetreten. Eine sinnvolle Organisation des Strafvollzugs bei Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft, denn durch eine erfolgreiche Wiedereingliederung spart die Gesellschaft jahrzehntelange Folgekosten. Erziehung und Therapie müssen absoluten Vorrang haben. Der Gesetzentwurf ist daher auch mehr als eine bloße Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtes. Zugleich wird auch der Haushaltslage hinreichend Rechnung getragen und der Investitionsbedarf auf ein darstellbares Maß beschränkt. Nun gilt es die im Gesetz skizzierten Ansätze mit Leben zu füllen und die die Praxis umzusetzen.“
Lobend hob Stritzl hervor, dass die Eckpunkte in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet wurden: „Für mich bleibt es dabei, dass die Standards im Strafvollzug bundeseinheitlich geregelt werden sollten. Daher hoffe ich, dass die Erarbeitung des Jugendstrafvollzugsgesetzes Vorbild für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben in diesem Bereich sein könnte.“
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Max Schmachtenberg
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