| Nr. 131/07
SPD soll die Kirche im Dorf lassen
Die Aufregung um das Informationsschreiben der KPV ist völlig unbegründet.
Es handelt sich dabei um eine Information über die Schularten Regionalschule und Gemeinschaftsschule und klärt insbesondere über einige Missverständnisse und Fehlinformationen auf.
Der Hinweis auf fehlende Entscheidungsgrundlagen ist richtig! Bisher liegt den Schulen und Schulträgern lediglich die Gemeinschaftsschulverordnung vor. Um aber verantwortungsvolle Beschlüsse fassen zu können, benötigen die Entscheidungsgremien alle Schulartverordnungen und insbesondere die Verordnung über die Mindestgrößen von Schulen, die bis zur Sommerpause vorliegen werde.
Der Verweis der KPV auf die durchzuführende Schulentwicklungsplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den Voraussetzungen, die die Verordnungen vorsehen, um Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen einrichten zu können. Die Kreise konnten bisher aber auf Grund der neuen Schulstrukturen noch keine Schulentwicklungsplanung betreiben und verweisen daher zu Recht auf ein fehlendes Kriterium bei der Genehmigung von Gemeinschaftsschulen. Das ist keine organisierte Kampagne von Teilen der CDU, sondern lediglich die Einforderung von geltendem Recht.
Auch wenn das Schulgesetz vorsieht, dass Gemeinschaftsschulen ab dem 1. August 2007 errichtet werden können, kann das nur auf der Basis der im Gesetz und in der Verordnung vorgegebenen Voraussetzung geschehen und dazu gehört nun mal die Schulentwicklungsplanung.
Den Ausführungen des Kollegen Weber, das Ministerium entscheide auch ohne vorliegende Schulentwicklungsplanung auf Grund der vorliegenden Daten, führt das Gesetz und auch die Verordnungen ad absurdum.
Wir fordern daher unseren Koalitionspartner auf, die Kirche im Dorf zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen und Schulträger im Land nicht durch einen solchen Sturm im Wasserglas verunsichert werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel