Ministerpräsidentenkonferenz | | Nr. 456/20
Aktuelle Stunde TOP 1: Planungssicherheit muss gewährleistet sein
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
worüber diskutieren wir hier heute eigentlich?
Wir diskutieren über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche, die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 10. Januar zu verlängern. Die Verlängerung sei in der Sache gut nachvollziehbar, fand Ralf Stegner, meinte aber den Zeitpunkt der Kommunikation als „verkorkst“ kritisieren zu müssen. Die Menschen würden damit von „oben herab behandelt“, so Ralf Stegner, und die Akzeptanz der Bevölkerung würde damit verloren gehen.
Es wäre nach Auffassung der SPD also besser gewesen, die klar absehbare Notwendigkeit zur Verlängerung der Maßnahmen zu verschweigen, die Menschen im Unklaren zu lassen, möglicherweise sogar falsche Hoffnungen zu schüren, um dann am 15. Dezember zu sagen, Überraschung, die Corona-Maßnahmen werden bis Januar verlängert.
Meine Damen und Herren, diese Auffassung von politischer Kommunikation teile ich ausdrücklich nicht. Wenn eine Entscheidung in der Sache richtig ist, dann ist es ein Gebot von Transparenz und Ehrlichkeit in der Politik, das auch offen auszusprechen.
Schauen wir uns aber noch einmal an, was nach der MPK gesagt wurde: „Die Zahlen der Neuerkrankungen entwickeln sich leider nicht ausreichend positiv. Es ist das klare Signal: Auch Weihnachten und der Jahreswechsel verlangen Zurückhaltung. Die Verlängerung gibt allen Beteiligten jetzt schon die notwendige Planungssicherheit.“ Zitat Ende.
Es war allerdings nicht unser Ministerpräsident, der das gesagt hat, sondern es war die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland- Pfalz. Vielleicht klären Sie ihre Vorwürfe lieber parteiintern, als hier einen solchen Firlefanz mit einer Aktuellen Stunde zu betreiben. Wenn etwas die Akzeptanz der Bevölkerung gefährdet, dann sind es nämlich genau solche politischen Winkelzüge.
Das Zitat von Daniel Günther im Anschluss an die MPK lautete dagegen: „Ich sehe zurzeit kein Potential für weitere Öffnungsschritte. Das heißt insbesondere, dass sich Hotels und Gastronomie nicht darauf einstellten können, vor dem 10. Januar zu öffnen.“
Was bitte schön soll daran verwerflich sein, wenn der Ministerpräsident diese Einschätzung nach der MPK am 2. Dezember öffentlich äußert? Vergleichen wir das mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten hier im Landtag am 27. November. Damals sagte Daniel Günther: „Ja, unsere Regeln gehen nur bis zum 20. Dezember, aber ich sage auch in Richtung Hotel und Gaststätten, stellt Euch nicht darauf ein, dass sich über Weihnachten und Neujahr daran etwas ändert.“
Die Äußerung nach der MPK war also identisch mit dem Wortlaut der Regierungserklärung eine Woche vorher. Ich kann mich nicht erinnern, dass die SPD diese Aussage in der Regierungserklärung damals als voreilig kritisiert hätte.
Es braucht gerade bei Hotels und Gaststätten eine solch frühzeitige Kommunikation, weil nämlich vorher Lebensmittel eingekauft und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden müssen, bevor man den Laden wieder aufmachen kann.
Um dafür Planungssicherheit zu geben, hatte die MPK bereits am 25. November in ihrem damaligen Beschluss formuliert:
„Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar erforderlich sein werden.“ Und in Klammern war hinzugesetzt worden: „Insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels“.
Die Aussage des Ministerpräsidenten nach der MPK am 02. Dezember unterscheidet sich somit nicht im Geringsten davon, was die ganze Woche vorher bereits gesagt worden war.
Das ist nicht „verkorkst“ und auch nicht „von oben herab“. Das ist geradlinig, das ist ehrlich und das nimmt die Bürgerinnen und Bürger mit, wenn man ihnen frühzeitig die Wahrheit sagt und keine Märchen erzählt.
Bedeutet das nun, dass aufgrund des MPK-Beschlusses aus der letzten Woche die bis zum 20. Dezember geltende Verordnung automatisch und unverändert bis zum 10. Januar verlängert worden wäre? Nein, das heißt es natürlich nicht – und das hätte es im Übrigen auch letzte Woche nicht bedeutet. Mit der Verlängerung des MPK-Beschlusses wurde auch die Abweichungsoption für Länder mit einer Inzidenz unter 50 verlängert.
Wären die Zahlen in Schleswig-Holstein weiter in Richtung 35 gesunken, dann würden wir jetzt eine andere Diskussion führen. Stattdessen sind wir seit Montag Risikogebiet, die Zahlen liegen oberhalb einer 50er Inzidenz und das zurzeit mit steigender Tendenz. Daraus ergibt sich logischerweise die Konsequenz, die Maßnahmen nicht nur zu verlängern, sondern tendenziell sogar zu verschärfen. Dabei sollten wir jetzt aber nicht in Aktionismus verfallen. Wir haben bei der Inzidenz unter 50 nicht sämtliche Schließungen sofort aufgehoben. Genau so wenig sollten wir die bewährten und gut erprobten Regeln bei uns im Land von heute auf morgen plötzlich verschärfen.
Absolut richtig finde ich es aber, wenn andere Bundesländer jetzt mit harten Maßnahmen vorangehen. Endlich passiert nun, was spätestens mit der letzten MPK am 25. November auch vereinbart worden war, nämlich eine inzidenzbasierte Hotspotstrategie umzusetzen. Bei einer Inzidenz von über 300 in Sachsen ist das ein absolutes Muss. Da führt an verschärften Maßnahmen überhaupt kein Weg dran vorbei. Länder wie Bayern und Berlin mit Werten knapp unter 200 müssen auch nicht auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz warten, sondern können und sollten auch jetzt schon in eigener Verantwortung handeln.
Für uns in Schleswig-Holstein sollte der Maßstab lauten, dass wir uns bundesweiten Verschärfungen nicht verweigern. Ein harter Lockdown bietet die Chance, aus dem Dauerzustand des derzeitigen Lockdown-light herauszukommen. Dafür scheint mir die Zeit von Weihnachten bis Anfang Januar am verträglichsten zu sein.
Bis dahin werden wir unser Regelwerk bei Bedarf nachjustieren und dabei insbesondere den Blick auf die Kreise bei uns im Land richten, deren Inzidenz auf 100 zugeht. Hier gilt es wie schon in Pinneberg und in Kiel frühzeitig zu reagieren, damit wir auch weiterhin das Bundesland mit dem niedrigsten Infektionsgeschehen bleiben.
Meine Damen und Herren, zurück zum Anfang der Debatte und der Kommunikation nach der Ministerpräsidentenkonferenz in der letzten Woche: Dank der vorausschauenden Äußerungen unseres Ministerpräsidenten haben Gastronomen und Hoteliers schon seit zwei Wochen Planungssicherheit in Schleswig-Holstein. Niemand musste sich unnötiger Weise auf eine Wiedereröffnung am 21. Dezember vorbereiten. Restaurants und Hotels bleiben auf jeden Fall bis zum 10. Januar geschlossen. Es war gut und richtig, das so frühzeitig zu kommunizieren. Danke Herr Ministerpräsident. Wenn etwas verkorkst war, dann war es nur der SPD-Antrag zu dieser aktuellen Stunde.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel