Finanzausgleich | | Nr. 120/23
TOP 10: Nur so viele Vorwegabzüge wie notwendig
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich freue mich immer sehr, wenn wir über das FAG sprechen können.
Dabei muss ich freudig festhalten, dass das seit 2021 geltende Gesetz bis auf eine noch zu erstellende Bedarfsbewertung, vom Landesverfassungsgericht bestätigt wurde.
Denn es wurde bestätigt, dass es rechtmäßig ist, dass die Zentralen Orte für ihre Aufgaben zusätzliche Gelder erhalten und es ist rechtmäßig, dass die Einstufung nach dem landesplanerischen System der Zentralen Orte erfolgt.
Es war also richtig, von dem damaligen Vorschlag des Gutachtens abzuweichen und an den drei Teilschlüsselmaßen Kreise/Kreisfreie Städte, Gemeinden und Städte und zentrale Orte festzuhalten.
Nun muss eine Neubewertung, also eine Bedarfsbewertung genau dieser Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte erfolgen und das wird selbstverständlich auch so kommen.
Wichtig ist, dass dies nun gesondert und zügig erfolgt. Und getrennt von der eigentlichen ersten Regelüberprüfung der Finanzausgleichsmasse und ihrer Verwendung im Jahr 2024.
Bei dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes geht es aber erstmal um Vorwegabzüge.
Die FDP möchte die Mittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im FAG bündeln, erhöhen und so über ein System auskehren. Dem Gedanken kann ich durch aus Sympathie abgewinnen. Lassen sie uns gerne darüber im Ausschuss sprechen.
Dass schwimmenlernen gerade in einem Land, was zwei Küsten und viele Seen hat, wichtig ist, steht außer Frage. Bei dem Thema handelt es sich ja um das jüngste Mitglied der Vorwegabzüge im FAG.
Wir kennen es ja bereits von der FDP, dass sie ein großer Fan von Vorwegabzügen im FAG ist. Obwohl in der Kommunalen Familie der Grundsatz herrscht, nur so viel Vorwegabzug wie unbedingt notwendig und so viel in die Masse wie möglich. Nun soll es einen neuen Vorwegabzug für Tierheime geben. Mit Vorwegabzügen wollen Sie den Kommunen mal wieder Vorgaben machen, wie sie die FAG-Mittel verwenden sollen. Man bekommt den Eindruck, dass die FDP den Kommunen in der Sache wenig zutraut.
Wir sollten hier aber genau beraten und eine Anhörung durchführen, ob dies der richtige Weg ist.
Lassen Sie uns das federführend im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss beraten.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel