Wohnungsbau | | Nr. 188/19
(TOP 10 und 29) Jamaika will den Bau von Mietwohnungen fördern
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
die Schaffung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein.
Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung diese Herausforderung aktiv annimmt und auch mit Hilfe der Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot, insbesondere von bezahlbarem Wohnraum, weiter auszubauen.
Für den gesamten Wohnungsmarkt bleibt es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, dass die Zahl der Baufertigstellungen weiter hoch bleibt, denn nur ein ausreichender Neubau in allen Wohnungsbausegmenten kann zu einer Stabilisierung des Mietniveaus führen. Deshalb brauchen wir neben dem geförderten Mietwohnungsbau weitere ergänzende Instrumente zur Abdeckung der weiter steigenden Wohnraumnachfrage.
Zur besseren Ausnutzung der Baulandbestände, beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung von Wohnraum soll die Landesbauordnung nun zeitnah angepasst werden. Mit unserer Initiative und den flankierenden Maßnahmen der Landesregierung erreichen wir eine bislang in diesem Umfang einzigartige Initiative für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in Schleswig-Holstein. Unser Gesetzentwurf findet ausdrücklich die breite Zustimmung und Unterstützung bei allen an diesem Prozess Beteiligten.
Die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau müssen so ausgerichtet werden, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum insgesamt erhalten bleibt.
Neubau ist nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Bereits bestehende, aber ungenutzte Immobilien müssen verstärkt auch als Wohnraum nutzbar gemacht werden, genauso wie der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen. Auch hierfür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und rechtliche Hürden abgebaut werden.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten eröffnen und im Rahmen der Landesbauordnung Nachverdichtungen erleichtern, Typengenehmigungen für serielles Bauen und vereinfachte Baugenehmigungen zulassen.
Innerhalb bereits bestehender Siedlungsgebiete sollen dadurch mögliche Entwicklungspotentiale auch konsequent für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit erreichen wir zugleich eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur und vermeiden eine übermäßige Flächenversiegelung.
Außerdem wollen wir, dass sich das Land dafür einsetzt, geeignete Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden, kostengünstig für zumindest anteilig geförderten Wohnungsbau und studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Flächen, die bereits im Eigentum der Kommunen sind.
Sie sehen, unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kümmern sich umfassend und zeitnah um den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein.
Wir wollen auch weiterhin in enger Abstimmung mit der privaten Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Ebene die Herausforderungen aktiv angehen und umfassende Lösungen anbieten.
Was uns nicht hilft, ist allerdings die jüngste Debatte über die Enteignung privaten Wohneigentums.
Insbesondere die privaten Vermieter in Schleswig-Holstein haben sich immer wieder auch ihrer sozialen Verantwortung gestellt und uns zum Beispiel bei der Bewältigung der sprunghaft gestiegenen Wohnraumnachfrage im Rahmen des Flüchtlingszuzuges nachhaltig unterstützt.
Ich weiß aus meiner persönlichen Erfahrung als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, welch entscheidende Rolle die privaten Eigentümer bei der Bewältigung dieser Herausforderung gespielt haben. Aber auch in vielen anderen Bereichen übernehmen private Vermieter in vorbildlicher Art und Weise soziale Verantwortung. Deshalb sage ich für die CDU-Fraktion ganz klar und deutlich: Beenden Sie endlich diese unsäglichen Enteignungsphantasiedebatten. Wir als CDU bekennen uns klar zum privaten Wohneigentum und der damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes zur weiteren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel