Mindestlohn | | Nr. 418/20
TOP 11: Mindestlohn macht im Alter nicht armutsfest
„Mit einem Mindestlohn macht sich niemand für die Zukunft armutsfest, zumal erst zu dem Zeitpunkt, wenn er das Rentenalter erreicht. Alles andere ist eine Illusion. Der SSW-Antrag ist sicher gut gemeint, aber nicht zielführend. Der Antrag hat eine Begründungs-Schieflage. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka im Landtag zum SSW-Antrag „Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen.“
Es wäre auch nicht richtig, die Festlegung des von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland gemeinsam getragenen Mindestlohnes dem Staat zu übertragen. Kalinka: „Der Mindestlohn, der bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro steigt, ist eine große Errungenschaft. Er gehört zur sozialen Marktwirtschaft. So muss es bleiben. Der Staat ist nicht der bessere Tarifpartner.“
Mit einem Mindestlohn das Leben im Alter armutsfest zu machen, wie vom SSW in dem Antrag begründet, sei nicht realistisch. Berechnungen von Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD), auf die sich der SSW beruft, sollen mit 12,63 Euro Mindestlohn bei 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit und 45 versicherungspflichtigen Jahren eine Grundsicherung im Alter verhindern. Kalinka: „Das scheint mir sehr, sehr optimistisch zu sein. Schon die zunehmende Besteuerung der Renten - ab 2040 voll – wird zu Problemen in der sozialen Sicherung des Alters führen.“
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Max Schmachtenberg
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