Digitalisierung | | Nr. 270/21
TOP 12: Ein riesiger Schub für die Digitalisierung des Landes
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig. Ob wir es wollen oder nicht. Es gibt keinen Weg zurück. Kein Lebensbereich bleibt unberührt. Selbst das wöchentliche Joggen kann bereits durch Analyse-Apps und Smart-Watches begleitet werden, wenn man es denn möchte. Wir erledigen, wie selbstverständlich Bankgeschäfte oder Einkäufe online, wir kommunizieren digital - beruflich, aber auch privat. Eine nicht digitale Welt ist heute kaum mehr möglich. Es sei denn, man nimmt sich bewusst eine Auszeit. Viele Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, ihre Alltagsgeschäfte digital zu erledigen. Nur wenn sie es mit Verwaltungen zu tun haben, ist es nicht immer so einfach. Die manuelle Erfassung von routinemäßigen Eingaben, Papierformulare, das Versenden von Briefen oder Faxen muss der Vergangenheit angehören. Die preußischen Verwaltungsreformen nach Stein-Hardenberg vor über 200 Jahren mögen damals revolutionär gewesen sein, müssen aber unbedingt an die digitale Welt angepasst werden.
Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir nun einen weiteren revolutionären Weg. Dabei gehen wir nicht nur einen Schritt, sondern drei Schritte in Richtung Digitalisierung des Staates voran:
- Die konsequente Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen.
- Daten der Verwaltung über das Open-Data-Portal öffentlich zugänglich zu machen. Für alle Bürger, aber auch für Wirtschaft und Forschung.
- Der Einsatz neuer Technologien, wie KI zu ermöglichen.
Zunächst geht es um die digitale Verwaltung. Ab 2023 müssen alle Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Das ist ein riesiger Kraftakt, das Online-Zugangs-Gesetz umzusetzen. Aber dank des ITVSH sind wir bereits sehr weit. Es geht auf kommunaler Ebene um den digitalen Bauantrag, die Kfz-Zulassung, die Beantragungen von Bescheinigungen und Dokumenten oder das Begleichen von Gebühren und zwar online rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Aber wenn es um Verwaltung, also um den Staat geht, geht es insbesondere um sehr hohe Anforderungen im Bereich der Datensicherheit und des Datenschutzes, denn es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger dem digitalen Staat auch vertrauen, weil es um ganz persönliche Dinge, wie Steuererklärungen, Anträge für Hilfen oder Gesundheitsdaten geht. Und es geht um Verwaltungsakte, die eine Rechtswirkung entfalten und dadurch unmittelbare Auswirkungen auf den Einzelnen haben.
Bei vielen Vorgängen ist die persönliche Unterschrift des Bürgers oder des Verwaltungsmitarbeiters notwendig. Es muss also geregelt werden, ob ein Schriftformerfordernis besteht und ob man es digital ersetzen kann, es geht aber auch um die digitale Übersendung von Unterlagen, z.B. Nachweise für die Steuererklärung. Dabei muss der Bürger die Verwaltungsleistung einfach und vor allem barrierefrei nutzen können und die Leistung muss auch innerhalb der Verwaltung digital weiterverarbeitet werden können. Die Datenübertragung von einem Fachverfahren in ein anderes Fachverfahren oder das Arbeiten mit digitalen Akten und die Kommunikation muss digital abgebildet werden.
Immer wichtiger wird dabei der Einsatz von datengetriebenen Informationstechnologien, auch KI genannt.
Es geht um vollautomatische und selbstlernende Algorithmen, die z.B. einen Beihilfeantrag oder eine Steuererklärung bearbeiten können oder mit dessen Hilfe die Kommunikation erledigt werden kann. Hier bestehen sowohl Risiken, als auch Chancen. Die Chancen liegen in der Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen vor allem im sogenannten Massengeschäft. Aber die Risiken müssen genau beleuchtet und geregelt werden, wie die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, also Transparenz. Dabei spielt die Datenqualität eine ganz wichtige Rolle.
Um aber diese Themen weiterentwickeln zu können und damit der digitale Staat tatsächlich gelebt werden kann, muss das Landesrecht an vielen Stellen angepasst werden, damit Digitalisierungshemmnisse abgebaut werden. Es müssen Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Es geht um die Einführung von Standards, wie bei der IT-Sicherheit, es geht darum, Daten für die Bürger, für die Wirtschaft oder für die Forschung öffentlich zugänglich zu machen und es geht darum, künstliche Intelligenz zu ermöglichen, aber dann auch zu regulieren. Hierfür schaffen wir mit diesem Digitalisierungsgesetz das Offene-Daten-Gesetz und das IT-Einsatz-Gesetz und passen eine Vielzahl von Gesetzen entsprechend an. Als Beispiele seien hier das Landesverwaltungsgesetz, das Landesfischereigesetz oder das Vermessungs- und Katastergesetz stellvertretend für viele andere genannt.
Dieses Gesetz ist ein großer Kraftakt und ich möchte mich für diesen Entwurf bei der Landesregierung bedanken.
Ich freue mich auf die Beratung im Digitalisierungsausschuss.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel