KiTa | | Nr. 65/23
TOP 12: Bei der KiTa-Evaluation 2024 wird es auch um die Kosten der Verpflegung gehen
„Das seit 2020 geltende KiTa-Gesetz für Schleswig-Holstein hat eine positive Entwicklung ausgelöst. Durch den gesetzlichen Anspruch, den Grenzen bei den Elternbeiträgen, die qualitative Steigerung der Einrichtungen und mehr Transparenz zum Beispiel durch die Datenbank“, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der KiTa-Debatte des Landtages.
Das bedeute nicht, dass alles genau so bleibe, wie es derzeit sei, aber, so Kalinka: „Der Rahmen ist da - und er stimmt.“ Der Personalergänzungsfonds solle helfen, das notwendige Personal zu bekommen. Im Mai 2023 werde der Landtag über Vorschläge der Landesregierung zu Änderungen des Gesetzes zu entscheiden haben, 2024 werde die bereits begonnene Evaluation im Mittelpunkt stehen. Es sei beabsichtigt, mehr Mittel für die Ausbildung wie PIA zur Verfügung zu stellen.
Seit dem 1. Januar 2023 sei die KiTa-Sozialstaffel ausgeweitet worden. Dies komme etwa 16 000 Haushalten zugute, 50 % davon seien zu 100% von Elternbeiträgen befreit. Kalinka: „Und höhere Inflations- und Energiekosten werden auch nicht auf die Eltern umgelegt.“
Eine vom Land finanzierte kostenlose Verpflegung in den KiTas werde mindestens 50 Millionen Euro, eher mehr für den Landeshaushalt - und dies danach jedes Jahr - bedeuten. Dies sei in etwa derzeit die freie Finanzspitze, die in 2023 zur Verfügung stehe. Kalinka: „Diese Größenordnung muss jeder vor Augen haben, wenn wir über das Thema sprechen.“ Gleichwohl werde die Landesregierung im Antrag von CDU / Grüne gebeten, im Rahmen der KiTa-Evaluation zu prüfen, ob und inwieweit Verpflegungskostenbeiträge gesenkt oder landesweit einheitlich gedeckelt werden könnten.
Der Abgeordnete: „Die Evaluation 2024 wird zeigen, ob und was möglich wie nötig ist. Kein Kind darf wegen geringerer finanzieller Möglichkeiten der Eltern Nachteile haben.“
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Max Schmachtenberg
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