Landesverwaltungsgesetz | | Nr. 206/20
TOP 12: Ein guter Tag für unsere Landespolizei
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute ist ein guter Tag für unsere Landespolizei, denn endlich beginnt die parlamentarische Beratung des Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz.
Bevor ich inhaltlich auf den Gesetzentwurf eingehe, möchte ich mich ausdrücklich bei der Innenministerin, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums und der Polizei sowie ausdrücklich bei Staatssekretär Torsten Geerdts, unter dessen Leitung der Entwurf erarbeitet wurde, bedanken. Vielen Dank, dass Sie uns diesen hervorragenden Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich finde es hervorragend, wie bereits hier eng mit den Beteiligten – insbesondere der Polizei – zusammengearbeitet wurde.
Bedanken möchte ich mich auch bei unseren Koalitionspartnern für die gute und kollegiale Diskussion um die Leitplanken für dieses Gesetzesvorhaben. Ich glaube, wir können sehr stolz auf den vorliegenden Gesetzentwurf sein. Immerhin ist es die erste große und umfängliche Reform unseres Polizeirechtes seit 2007. Es steht außer Frage: Sie ist dringend nötig! Denn unsere Polizei ist im Jahr 2020 einer völlig anderen Gefährdungslage ausgesetzt, als es noch im Jahr 2007 der Fall war.
Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt auch: Wir scheuen uns nicht davor, moralisch und ethisch schwierige Themen anzupacken. Dazu zählen aus meiner Sicht insbesondere die Anpassungen zum Schusswaffengebrauch.
Gleichzeitig ist für mich völlig klar: Der polizeiliche Schusswaffengebrauch kann und darf nur ultima ratio sein. Er ist nur zulässig, um eine gegenwärtige Lebensgefahr oder eine gegenwärtige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit abzuwehren. Auch wenn sich niemand eine solche krisenhafte Ausnahmesituation wünscht, so kommt sie im polizeilichen Alltag hin und wieder vor. Dann, meine Damen und Herren, ist Rechtssicherheit für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten essenziell und wir sind es ihnen schuldig, diese Rechtssicherheit auch zu geben.
Deshalb ist es gut, dass mit dem Gesetzesvorschlag Eigensicherung der Polizei auf der einen Seite und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung auf der anderen Seite in einen schonenden Ausgleich gebracht werden:
Wir schaffen Rechtssicherheit mit dem finalen Rettungsschuss, dem wohl schwerwiegendsten Grundrechtseingriff, den man sich vorstellen kann.
Wir schaffen Rechtssicherheit auch für unübersichtliche Situationen, in denen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben der Schusswaffengebrauch auf Täter auch in einer Menschenmenge erforderlich sein kann und wir schaffen Rechtssicherheit, dass auch in akuten terroristischen Bedrohungslagen oder Amoklagen die Schusswaffe gegen Täter eingesetzt werden kann, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass es unserer Polizei immer wieder gelingt, solche krisenhaften Situationen bereits im Voraus zu verhindern. Aber sollte es dennoch zu einer solchen Situation kommen, ist es unsere politische Verantwortung, unseren Polizistinnen und Polizisten die erforderliche Handlungssicherheit zu geben. Diese Aufgabe erfüllen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Vor rund drei Wochen veröffentlichte unsere Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack eine für mich erschreckende Zahl: 1254 Fälle von Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten wurden im vergangenen Jahr dokumentiert. 377-mal wurden die Beamten sogar im Dienst verletzt. Solche Angriffe sind völlig inakzeptabel und sind auf das Schärfste zu verurteilen. Deshalb ist es genau richtig, dass wir die Eigensicherungsmöglichkeiten der Beamten mit diesem Gesetzentwurf verbessern.
Zum einen möchte ich an dieser Stelle die Bodycam nennen, für die wir nun nach Beendigung des Pilotprojektes eine ausdrückliche Rechtsgrundlage schaffen. Geregelt werden soll, wie mit den erhobenen Daten zu verfahren ist und wie Betroffene ihre zustehenden Rechte geltend machen können. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist bisher nicht vorgesehen. Ich denke, dies sollten wir uns noch einmal genau ansehen. Gewalt endet nicht an der Wohnungstür und auch andere Bundesländer, wie etwa das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg ermöglichen den Einsatz in Wohnungen, ohne das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG zu verletzen.
Zum anderen stärken wir die Eigensicherungsmöglichkeiten der Beamten. Bisher durfte eine Person erst gefesselt werden, wenn ein Fall der Freiheitsentziehung vorlag. Dieses werden wir in einem eng begrenzten Rahmen lockern und damit einer langjährigen Forderung des polizeilichen Einzeldienstes entsprechen. So können künftig beispielsweise auch aggressiv auftretende alkoholisierte Person, die zu einer Blutprobenentnahme transportiert werden sollen, gefesselt werden. Ein echter Fortschritt für mehr Sicherheit, wie ich finde.
Auch die Aufnahme des Distanz-Elektroimpulsgerätes in den Einsatzmittelkatalog hilft unseren Polizeibeamtinnen und -beamten. Es schließt die Lücke zwischen Schusswaffe und Pfefferspray und wird allein durch seine bloße Anwesenheit deeskalierend wirken.
Meine Damen und Herren,
im Ergebnis bin ich sehr zufrieden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung. Viele wichtige Punkte, wie die genannten Anpassungen der Schusswaffengebrauchsoptionen, die Optimierung der Eigensicherungsmaßnahmen, die Ergänzung der offenen und verdeckten Maßnahmen im Kampf gegen den Terror und die Verbesserung von Kontrollbefugnissen, werden den Arbeitsalltag unserer Polizistinnen und Polizisten erleichtern
Es steht natürlich außer Frage, dass wir uns als Union an der einen oder anderen Stelle mehr Möglichkeiten für unsere Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr gewünscht hätten. Moderne Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert braucht auch einen Werkzeugkasten mit Instrumenten des 21. Jahrhunderts. Aber in einer Koalition kann man sich eben nicht zu 100 Prozent durchsetzen, dennoch kann ich mich guten Gewissens hinter diesen Gesetzentwurf stellen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel