Einrichtungsbezogene Impfpflicht | | Nr. 119/22
TOP 14+17: Versorgungssicherungsfond ermöglicht zahlreiche Projekte
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
2018 haben wir den Versorgungssicherungsfond auf den Weg gebracht.
Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt.
Unser Ziel war es, Projekte zu fördern, die besonders zur Sicherung ambulanter, stationärer und sektorenübergreifender medizinischer Versorgung in unserem Land entwickelt werden.
Die Sektorengrenzen sind Bundesangelegenheit, da können wir wenig machen.
Aber Initiativen oder die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung mit dem Ansatz, die Trennung der Sektoren zu überwinden liegt in unserem Interesse.
Ebenso spielt die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum, die mit kreativen Projekten in einer anderen Art und Weise als bisher erhalten werden kann, eine Rolle.
Zum Beispiel durch mobile, technische sowie digitale Lösungen, die das Potential haben, zukünftig in der Regelversorgung Anwendung zu finden.
2018 haben wir mit 2 Mio. € begonnen, auflaufend sind es im jetzigen Haushalt 5 Mio. €
Es ist gut angelegtes Geld! Es sind seitdem viele tolle Projekte auf dem Weg gebracht worden.
Interaktives Beratungs- und Edukationsangebot für Patientinnen und Patienten mit Epilepsie durch UKSH und DRK
Integrierte medizinische Versorgung auf Helgoland „Gesundes Helgoland“ mit Paracelsus Klinik, Ärztegenossenschaft, Gemeinde Helgoland und dem kommunale hausärztlichen Gesundheitszentrum.
HEUREKA, Ziel des Projektes ist es Kindern und Jugendlichen mit Adipositas oder Übergewicht sowie deren Familien eine bessere medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Projekt zur Langzeitnachsorge ehemaliger Krebspatientinnen und -patienten, Virtuelle Diabetesambulanz, Projekt Schmerz- STRANG, zur schnelleren und gezielten Hilfe für Schmerzpatientinnen und -patienten, Projekt TIZIAN für Menschen mit Parkinson und Bewegungsstörungen: Dies sind nur einige Beispiele und sie zeigen die Breite und die Spannweite der Projekte, die gefördert wurden.
Es werden unterschiedliche Akteure miteinander verbunden. Es sind Projekte, die sehr vielen Menschen mit ihren gesundheitlichen Problemen helfen und unterstützen. Es ist auch eine Hilfe für die Familien, die durch die jeweilige Situation sehr belastet sind.
Einige Projekte wurden in die Regelversorgung überführt, andere wiederum durch Verträge mit den Kostenträgern abgesichert.
Die Landesregierung wird deshalb gebeten, sich weiterhin für die Fortentwicklung der regionalen Innovationen einzusetzen und den Versorgungssicherungsfonds zu verstetigen. Ziel muss es sein, gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung, den Kommunen und den Praxisnetzen die erfolgreichen Projekte in die Regelversorgung zu überführen.
Den Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht lehnen wir ab.
1796 wurde in England mit der Pockenimpfung begonnen. Die Schar der Gegner war damals groß. Aber die Impfungen haben sich durchgesetzt. Ob gegen Polio, Tetanus, Masern, Röteln oder Mumps.
Impfen ist zu einem Segen für die Menschheit geworden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist bis zum 31.12.22 befristet. Bis dahin sollte eine allgemeine Impfpflicht greifen. Warten wir mal ab was kommt.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel