PFAS | | Nr. 162/23
TOP 15: Europäische Kraftanstrengung zur Einschränkung von PFAS
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
PFAS. Was ist das überhaupt und wieso sprechen wir heute darüber?
PFAS sind Kohlenstoffketten, bei denen die Wasserstoffatome teilweise oder vollständig durch Flouratome ersetzt worden sind.
Die Stoffgruppen umfassen mehrere tausend verschiedene Stoffe und zeichnen sich dadurch aus, dass sie extrem stabil sind sowie Wasser-, Schmutz und Fettabweisend sind. So werden sie beispielsweise bei Einweggeschirr, Outdoor-Jacken oder aber auch für Ventile, das heißt auch für Medizintechnik und Wasserstoff genutzt.
Diese Eigenschaften sind auf der einen Seite, wahnsinnig hilfreich und sinnvoll. Und auf der anderen Seite den Nachteil, dass sich anreichen und nicht abbaubar und somit sehr umweltschädlich sind. Nicht umsonst werden sie auch Ewigkeitschemilikalie genannt
Im Februar wurde veröffentlicht, dass in Europa an mehr als 17.000 Standorten PFAS ausgewiesen wurde, dass in Schleswig-Holstein 12 von 14 Gewässern mit PFAS belastet sind, das heißt die Jahresdurchschnittskonzentration sogar übertreten ist. In Fischfilets aus Fließgewässern sind die Umweltqualitätsnormen ebenfalls überschritten worden und auch im Grundwasser konnte man PFAS nachweisen, für das es allerdings noch keine Grenzwerte gibt. Doch nicht nur im Wasser, sondern auch im Blut von Kindern und Jugendlichen oder in der Muttermilch ist PFAS nachweisbar. Bei einem Fünftel der Kinder und Jugendliche Blutwerte lag die Konzentration bereits über der von der Kommission festgestellten Wert.
Und genau das waren die Gründe wieso Deutschland gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden einen umfangreichen PFAS-Beschränkungsvorschlag bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht hat. Und dieses Vorgehen unterstützen wir ausdrücklich. Und nachdem nun ein Vorschlag erarbeitet wurde, findet aktuell eine 6-monatige Anhörung statt. Das heißt es wird geschaut, ob Produkte substituierbar sind oder ob beispielsweise es in gewissen Bereichen noch keine Ersatzprodukte gibt, aber man diese dringend braucht. 2025 würde die Einschränkung in Kraft treten. Diese wird für die gesamte EU gelten und – sollte der Vorschlag angenommen wäre – wäre das einer der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007. Es geht also um etwas. Die EU ist tatkräftig dran und Deutschland unterstützt dieses Vorgehen als Initiator ausdrücklich.
Aus unserer Sicht macht es allerdings keinen Sinn, wenn jedes Bundesland oder jede Nation alleine vorangeht und wieder zu einer Verzerrung des Wettberwerbs kommt. Wir gestalten Umweltpolitik in so vielen Fälle europäisch. Daher sollte der Fokus und die ganze Kraftanstrengung darauf liegen, dass man gemeinsam Dinge voranbringt und nicht einzeln.
Wir müssen uns doch vier Aspekte anschauen:
1. Deutschland ist Impulsgeber und hat die Initiative vorangebracht
2. Wir sind in einem Binnenmarkt und müssen das ganze auch aus Wirtschaftsperspektive betrachten. Es macht keinen Sinn hier Nationale Alleingänge zu planen. Was sollen die Unternehmen denn hier machen, die bspw. für die Wasserstoffwirtschaft oder die Medizintechnik – wichtige Branchen in Schleswig-Holstein – benötigen. Sollen die abwandern in andere EU-Staaten, weil wir Alleingänge planen? Sollen die Umwelteffekte einfach abgeschoben werden? Das ist nicht unser Ziel.
3. Es findet aktuell bereits eine Anhörung statt. 2025 würde das Verbot in Kraft treten. Bis eine nationale Strategie mit vielen Streitigkeiten in der Ampel erarbeitet ist, ist es längst auf Europaebene entschieden.
4. Und dazu kommen auch rechtliche Schwierigkeiten, da es rechtlich nicht einfach möglich ist, nationale Stoffverbote zu beschließen.
Also aus Effizienz-, Effektivitäts- und rechlichen Gründen, sollte europäisch und nicht national gehandelt werden und dort alle Kraftanstrengungen eingebracht werden.
Es ist gut, dass die EU sich kümmert und wir hoffentlich in zweieinhalb Jahren solche Verbindungen nur noch dort nutzen, wo es wirklich nicht mehr anders geht.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel