Tourismus | | Nr. 25/24
TOP 15: Tourismus in Schleswig-Holstein nachhaltig und verantwortungsbewusst gestalten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Meine Damen und Herren,
im April 2022 wurde die neue Tourismusstrategie vorgestellt. Zur Umsetzung der Tourismusstrategie SH 2030 wurden zehn Handlungsfelder benannt. Jedes dieser Handlungsfelder ist mit Leitprojekten hinterlegt. Die konkret umzusetzenden Maßnahmen werden sich stetig in den kommenden Jahren ergeben. Deshalb ist ein gut aufgestelltes Umsetzungsmanagement einzurichten. Im Rahmen des Interim Managements hat der Steuerungskreis vier priorisierte Handlungsfelder Marketing, Strukturen und Kooperationen, Mitarbeitergewinnung und -bindung sowie Tourismusbewusstsein und -akzeptanz festgelegt. Es finden bereits Aktivitäten in allen Handlungsfeldern und Leitprojekten statt.
Ein paar Beispiele:
Im Marketing fallen die Aufgaben in den Bereich der Tourismusagentur Schleswig-Holstein und werden bereits bearbeitet. Aktuell wird an einer touristischen Landesdatenbank gearbeitet. Bereits in Planung ist die Anbindung an den Knowledge Graph der Deutschen Zentrale für Tourismus. Beauftragt ist die Aktualisierung des Eckpunktepapiers aus dem Jahr 2016, die die Aufgabenaufteilung zwischen den Destinationsmarketingorganisationen der TA.SH konkretisiert.
Handlungsfeld 2 - Qualität und Wettbewerbsfähigkeit startet in 2024.
Handlungsfeld 3 - Infrastruktur, hier wird im Leitprojekt 1 „Qualitätsradwege“ gearbeitet. Im ersten Schritt wurden Qualitätsstandards festgelegt und veröffentlicht. Als Pilot soll der Radfernweg „Ochsenweg“ zur ersten Qualitätsradroute Schleswig-Holsteins entwickelt werden. Eine Koordinierungsstelle Radtourismus beim RAD.SH e.V. wurde geschaffen. Alle Radfernwege zur Analyse und Bewertung des Zustandes wurden befahren und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der radtouristischen Infrastruktur erarbeitet. Die Maßnahme „ländlicher Tourismus“ insbesondere die Modernisierung von lokalen Radrouten inklusive der begleitenden Infrastruktur wird gefördert.
Im Handlungsfeld 4 „Mobilität“ sind bereits mehrere Leitprojekte in Bearbeitung. Die „Nachhaltige Mobilität“ wird federführend durch den TVSH bearbeitet.
Das MWVATT hat hier dem TVSH eine Förderung für das Projekt: „Potenzialanalyse für den On Demand-Verkehr im touristischen Kontext in der Lübecker Bucht“ bewilligt. Im Fokus des Projektes steht die Optimierung der touristischen Mobilität auch vor Ort, insbesondere der „letzten Meile“. Hierzu fand am 20.11.2023 der offizielle Kick-Off statt.
Im Rahmen des Handlungsfeldes 5 - hat auch aus aktuellem Anlass die „Gesamtstrategie Ostseeküste 2100“ hohe Priorität und das ist auch gut so. Die Umsetzung der eigentlichen Leitprojekte des Handlungsfeldes erfolgt im Anschluss.
Im Handlungsfeld 6 - Strukturen und Kooperationen, sind hauptsächlich Leitprojekte zur Schaffung von Grundlagen im touristischen System zu finden. Ein großes Thema hier ist das „Umsetzungsmanagement“, das den operativen Kern der Strategie bildet. Bereits in Arbeit ist das Leitprojekt „Aufgabenprofile“.
Im Handlungsfeld 7 - Binnenland Tourismus, wurden bereits Kriterien für das Leitprojekt 1 „Schwerpunktregion“ mit den Binnenlandakteurinnen und -akteuren abgestimmt. Zur Stärkung des Binnenland Tourismus wird derzeit eine territoriale Entwicklungsstrategie für den Binnenland Tourismus erarbeitet.
Im Handlungsfeld 8 - Mitarbeitergewinnung und -bindung wird im Rahmen der FI.SH kontinuierlich mit verschiedenen Akteuren u.a. der IHK und der BA bearbeitet.
Im Handlungsfeld 9 - Tourismusbewusstsein und -akzeptanz; wurde bereits im Jahr 2022 der Leitfaden „Tourismus im Einklang mit den Einheimischen vor Ort möglich machen, erstellt und Maßnahmen zur Förderung der Tourismus Akzeptanz" von der Fachhochschule Westküste veröffentlicht. Ein weiterer Leitfaden zu „Akzeptanz Cluster der einheimischen Bevölkerung Schleswig-Holsteins“ wird fertiggestellt.
Im wichtigen Handlungsfeld – Förderung und Finanzierung; bleiben die Förderinstrumente des Landes bestehen.
Als neues Förderinstrument wird gerade eine extra fürs Binnenland konzipierte Fördermöglichkeit „Nachhaltige integrierte Entwicklung des Tourismus in strukturschwachen Regionen Schleswig-Holsteins“ entwickelt. Neu ausgerichtet wurde auch die Förderung des ländlichen Tourismus im Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förderung fokussiert sich nun auf die Modernisierung lokaler Radrouten inklusive der begleitenden Infrastruktur, die Gestaltung von touristischen Ankommenspunkten sowie Besucherlenkungs- und Informationselementen. Die neue Förderrichtlinie ist zum 1.10.2023 in Kraft getreten. Wie Sie sehen, ist bereits Vieles auf einem guten Weg.
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Max Schmachtenberg
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