Immobilien | | Nr. 525/16
TOP 15 - Der SPD-Bundesjustizminister hat die Kreditrichtlinie für Häuslebauer unnötig verschärft
Es gilt das gesprchene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Wir unterstützen die Initiative ausdrücklich, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht hat für bestimmte Personengruppen zu einer deutlichen Verschlechterung geführt. Dabei ist das Ansinnen der EU-Richtlinie im Grundsatz richtig, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Aufnahme von Immobilienkrediten besser zu schützen. Der deutsche Gesetzgeber – hier vertreten durch den Justizminister Heike Maaß (SPD) – ist bei der Umsetzung allerdings deutlich über dieses Ziel hinausgeschossen und hat die Richtlinie unnötigerweise verschärft.
Das neben dem Grün-Schwarz-regierten Baden-Württemberg, dem schwarz-grün regierten Hessen und dem CSU-regierten Bayern nun auch die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag diese Bundesratsinitiative unterstützen möchte, lässt auf breite politische Mehrheit hoffen. Es wäre natürlich hilfreich an dieser Stelle, wenn die SPD auf ihren Bundesjustizminister einwirken könnte, diese dramatische Fehlentwicklung schnellstmöglich zu beenden, um insbesondere den Volks- und Raiffeisenbanken und den Sparkassen wieder eine realitätsnahe Umsetzung der Richtlinie zu ermöglichen.
Insbesondere jungen Familien und Rentnern soll damit wieder der Zugang zu Immobilien erleichtert werden, die bisher vom Bundesjustizministerium vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen des Bundes gegenüber den Banken dürfen nicht dazu führen, dass diese wichtigen Verbrauchergruppen keinen Kredit mehr bekommen, wenn sie ein Haus bauen oder umbauen wollen. Das wäre im höchsten Maße unsozial.
Wir müssen unbedingt verhindern, dass Verbraucher wegen einer unnötig verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung keine Anschlussfinanzierung oder Umschuldungen mehr erhalten und deshalb ihre Häuser und Wohnungen verlieren. Die Vergabe von Immobiliendarlehen in Deutschland darf nicht an strengere Voraussetzungen geknüpft sein als in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Maßstab muss vielmehr weiterhin ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten bleiben.
Deshalb sollten wir heute mit der Annahme des FDP-Antrages ein klares Signal zur Unterstützung der Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern setzen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel