Energiekosten | | Nr. 343/23
TOP 16 + 24: Die Wärmewende umsetzten, Bürger und Unternehmen zielführend entlasten!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
es war richtig, dass die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme seit Oktober 2022 abgesenkt wurde und durch die Energiepreisbremsen der sprunghaften Preisanstieg infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher abgefedert wurde. Das waren die richtigen Instrumente zur richtigen Zeit, die gut gewirkt haben.
Die aktuelle Regelung mit dem ermäßigten Steuersatz gilt noch bis Ende März kommenden Jahres. Trotz alledem, haben sich die Energiepreise auf einem hohen Niveau eingependelt. Daher müssen wir jetzt in der Tat darüber diskutieren, ob eine Verlängerung dieser Maßnahme sinnvoll ist. Eines tut sie schonmal nicht, sie senkt nicht dauerhaft die Nettokosten auf Energie und da viele Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, bringt diese Regelung ihnen auch nichts. Wir müssen daher an die Nettokosten ran, denn die Entwicklung der Preise darf nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Gerade für viele Industrieunternehmen bedarf es einer tragfähigen und planungssicheren Anschlusslösung in Form z.B. eines Brückenstrompreises. Denn der Strompreis zählt in Deutschland bereits seit Jahren zu den höchsten weltweit. Ohne einen berechenbaren, verlässlichen und wettbewerbsfähigen Brückenstrompreis droht Deutschland in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen. Dafür braucht es eine zukunftssichere und zielsichere Lösung mit positiven Anreizen.
Ein weiterer Kostentreiber bei den Energiekosten, gerade für Schleswig-Holstein, sind die Netzentgelte. Die derzeitige Verteilung der Netzentgelte bestraft vor allem die Regionen, die in hohen Maße Erneuerbare Energien produzieren. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine gleichmäßige Verteilung der Netzentgelte und die Absenkung bzw. Abschaffung weiterer Abgaben und Umlagen einzusetzen.
Trotz dieser aktuellen Schwierigkeiten muss Schleswig-Holstein die Wärmewende anpacken. Dabei ist die kommunale Wärmeplanung ein zentrales Instrument. Schleswig-Holstein ist bereits aktiv dabei, um nach der Planung in die Umsetzung zu kommen. So stellt das Land als Ergänzung zur „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“, 75 Millionen Euro für die kommunale Wärmewende, unter anderem für die Planung und Errichtung von Wärmenetzen bereit. Zudem wird die Förderung von Investitionen in die Infrastruktur, die neben den Wärmenetzen benötigt werden und die Errichtung eines Kommunalfonds für die Startphase von Projekten angegangen. Den Kommunen werden dazu weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Für Bürgerinnen und Bürger stehen für die Umsetzung der Wärmewende Fördermittel für private Investitionen in eine nicht-fossile Wärmeversorgung, beispielsweise den Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermieanlagen oder auch Wärmepumpen bereit. Für die Energieberatung stehen weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere sollen mit dem Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeversorgung die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, um die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende zu unterstützen.
Wesentlich für eine erfolgreiche Wärmewende ist eine zügige Realisierung von Wärmenetzprojekten in geeigneten Gebieten. Mit dem Bürgschaftsprogramm für die Errichtung von Wärmenetzen mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro für kommunale Unternehmen, Energieversorger und weitere Vorhabenträger zur Umsetzung der Wärmewende werden die erforderlichen Absicherungen für die erheblichen Investitionen beim Auf- und Ausbau von Wärmenetzen auf den Weg gebracht.
In Schleswig-Holstein hat zudem Geothermie ein erhebliches Potenzial. Das wollen wir nutzen. Ein enormes Investitionshemmnis für die tiefe und mitteltiefe Geothermie stellt aber das Fündigkeitsrisiko dar. Daher muss hier für die Absicherung von Probebohrungen ein finanzielles Instrument auf den Weg gebracht werden.
Die Begegnung der steigenden Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie die konsequente Umsetzung der Wärmewende ist eine große Aufgabe, wo die Instrumente von Bund, Land und Kommunen klug ineinander greifen müssen. Mit realistischen und in der Zeit angemessenen Zielen und damit verbundenen konkreten Umsetzungsprojekten bekommen wir das hin.
Ich bitte unseren Antrag zuzustimmen und den Antrag des SSW in den Wirtschafts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel