Inklusive Bildung | | Nr. 268/21
TOP 16: Wir stärken das Institut für inklusive Bildung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im vorliegenden Antrag geht es um eine ergänzende Ziel- und Leistungsvereinbarung der Landesregierung mit der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel. Wir sprechen hier über insgesamt 800.000€ aus Landesmitteln und die damit angestrebte Verstetigung des Instituts für Inklusive Bildung.
Im Rahmen eines fünfjährigen Modellprojektes hat sich das Institut für inklusive Bildung, das sich zu 100% in der Trägerschaft der Stiftung Drachensee befindet, als ein erfolgreiches Projekt dargestellt, das bundesweite und internationale Beachtung gefunden hat.
Diese wertvolle Arbeit hat es verdient, dass sie hier auf der Tagesordnung des Landtages gelandet ist.
Das Institut für inklusive Bildung besteht aus drei Säulen: Dazu gehören 1. die Lehre, 2. die Forschung und 3. die Beratung und Entwicklung.
Für die Lehre und damit für die Bildungsarbeit haben sich sechs Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Modellprojektes während einer dreijährigen Ausbildung zur Bildungsfachkraft qualifiziert. Sie stehen jetzt mit ihren individuellen Lebensweisen, ihren besonderen Bedarfen und Sichtweisen den Studierenden an den schleswig-holsteinischen Hochschulen in der Aus- Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.
Dadurch dass laut Sachstandsbericht 2020 zum Modellprojekt allein in 2020 über 5550 Studierende an Veranstaltungen der sechs Bildungsfachkräfte teilnahmen, leistet das Vorhaben gemäß Artikel 8 der UN Behindertenrechtskonvention einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsförderung im Umgang mit Inklusion.
Mit dem Auslaufen des fünfjährigen Modellvorhabens und der Modellfinanzierung des Projekts „Inklusive Bildung“ durch das Integrationsamt und das Wissenschaftsministerium soll die wertvolle Arbeit dieser qualifizierten Bildungskräfte verstetigt werden.
Ziel des Projekts ist außerdem Forschung zum Thema Inklusion.
Beides soll gelingen, indem das Institut für Inklusive Bildung als eine zentrale Einrichtung mit Forschung und Lehre in die CAU integriert wird. Die Stiftung Drachensee soll darüber hinaus im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der CAU weiterhin beteiligt bleiben.
Das alles ist nicht nur eine gute Idee im Sinne der Inklusion, sondern ein zielgerichteter Weg in die richtige Richtung.
Die CAU setzt gemäß Artitkel 27 der UN Behindertenrechtskonvention das Recht auf Arbeit und Beschäftigung konkret um und übernimmt die bislang beim Institut geführten ausgebildeten Bildungsfachkräfte.
Die Menschen mit Behinderungen behalten damit Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und volle gesellschaftliche Teilhabe.
Mit der Erhöhung der finanziellen Zuweisung durch das Land ist in der Ergänzungsvereinbarung genau definiert, wofür die Mittel im Institut für inklusive Bildung verwendet werden. Neben den Bildungsfachkräften sind dies die Geschäftsführung, die pädagogische Leitung, Koordination, Verwaltung und eine Qualifizierungsstelle sowie Sach- und Investitionsmittel.
Eine von der CAU zusammen mit anderen Hochschulen angestrebte Weiterentwicklung des Instituts für inklusive Bildung hin zu einer hochschulübergreifenden Einrichtung im Land wäre aus unserer heutigen Sicht zielführend und folgerichtig.
Im März 2024 wird die CAU über die Umsetzungen und die Aktivitäten des Instituts berichten. So sieht es die Vereinbarung vor.
Ich wünsche allen an diesem Vorhaben Beteiligten eine gelingende Weiterentwicklung im Sinne der Inklusion und bitte um Zustimmung zur ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel