Verkehrspolitik | | Nr. 300/24
TOP 17: Sichere Mitnahme von E-Scootern ermöglichen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
meine Damen und Herren,
die erste und die letzte Meile ist im ÖPNV meinst der schwerfälligste. Als erste und als letzte Meile wird die Abschnitt des Wegs bezeichnet, von dem Punkt, der nicht mehr an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist, bis zum Zielort.
Wer zur Bahn oder zum Bus will, geht, fährt oder radelt. Radfahrer und Auto-Umsteiger brauchen Parkplätze oder Fahrradabstellplätze. Mit sog. Bike-Boxen an Bahnhöfen und Park and Ride Anlagen hat man seit Jahren Modelle für den Umstieg etabliert und stetig ausgebaut.
Dabei erreicht man aber nur einen Teil der Wegstrecke, nämlich den Weg von Zuhause zum ÖPNV. Mit dem E-Roller ist die Mobilitätslösung nun so klein geworden, dass man sich auch am Zielort – abseits des ÖPNV – flexibel bewegen kann.
Doch ihre Mitnahme ist nicht geregelt. Viele Verkehrsunternehmen verbieten die Mitnahme aktuell. Und das aus guten Gründen. Es gibt Sicherheitsrisiken. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen spricht sich für ein Mitnahmeverbot aus.
Grund hierfür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Gerade vor sehr billigen Modellen aus Asien wird gewarnt.
Wir wollen natürlich auch keine E-Roller Lagerfeuer in Bussen und Bahnen. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass es zu einem explosionsartigen Akku-Brand kommt, kann dieser aufgrund der ungesteuerten und sehr schnellen Rauchentwicklung zu Gesundheitsschäden für Passagiere von Bus und Bahn führen. Die Umsetzung des Verbots bedeutet in der Praxis, dass private E-Scooter als erste/letzte -Meile-Zubringer des öffentlichen Verkehrs schwierig werden.
Ich will hier auch keine Panik verbreiten. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass etwas passiert. Ein absolutes ÖPNV-Mitnahmeverbot sollte nach Meinung der CDU-Fraktion keine Dauerlösung sein. Vielmehr sollte die Einbeziehung technischer Neuentwicklungen beispielsweise bei der Akkutechnologie, Aktualisierungen von Prüfnormen oder von Brandschutzmaßnahmen eine sichere Mitnahme von E-Scootern wieder ermöglichen.
Genau das wollen wir mit diesem Antrag erreichen. Gemeinsame Sicherheitsstandards und eine einfache Erkennbarkeit. Ich bitte daher um ihre Zustimmung!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel