vertrauliche Spurensicherung | | Nr. 111/24
TOP 17: Gewalt konsequent ahnden – vertrauliche Spurensicherung finanziell absichern
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Es ist leider eine schlimme Tatsache, dass Frauen und Kinder häufig häuslicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Viel zu oft fehlt den Opfern leider die Kraft nach solchen schrecklichen Erfahrungen, um den zumeist männlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen.
Mit der Folge, dass möglicherweise für immer eine so traumatisierende Straftat unbewiesen und ungestraft bleiben wird. Wir wollen den Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt konkret helfen, indem wir für diese die Möglichkeit anbieten, sich rechtsmedizinisch nach der Tat untersuchen zu lassen.
Um gegebenenfalls die Spuren der Gewalt gerichtsfest rechtsmedizinisch zu dokumentieren und anonym für spätere Verfahren fachgerecht zu speichern. Die Opfer erhalten in diesem Verfahren fachgerechte und geschulte Unterstützung durch die Frauenfachberatungsstellen, die es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein gibt.
Um die vertrauliche Spurensicherung dauerhaft abzusichern werden wir auch künftig die Krankenkassen als Kostenträger heranziehen. Denn die anonyme Spurensicherung ist seit 2020 als gesetzliche Krankenkassenleistung durch das SGB fünf abgesichert. Dazu ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit den Kassen erforderlich. Bislang haben nur die Bundesländer Nordrhein Westfahlen und Niedersachsen einen solchen Rahmenvertrag erfolgreich abgeschlossen.
In welcher Höhe diese Erstattung erfolgt, ist noch nicht endgültig ersichtlich und bleibt abzuwarten. Das Land Schleswig-Holstein wird die Förderung und Unterstützung der anonymen Spurensicherung um 150.000 Euro auf künftig 550.000 Euro erhöhen
Dieses wichtige Verfahren muss ausreichend finanziell abgesichert werden. Zumal die Fallzahlen im Jahre 2021 von 310 auf 371 in 2022 anstiegen. Und diese Fallzahlentendenz hält aktuell an.
Beteiligte am Verfahren sind weiterhin das UKSH, das UKE bis zum Jahresende sowie das WKK und weitere Partnerkliniken und regionale Untersuchungsstellen im ganzen Land.
Für eine flächendeckende anonyme Spurensicherung bei häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bereits im letzten Jahr gab es Hinweise vom UKSH, dass die Mittel erhöht werden müssten, um das Angebot weiter uneingeschränkt anbieten zu können. Was nun auch geschehen wird.
Die vertrauliche Spurensicherung kann auch helfen, einen Anfangsverdacht auf Kindeswohlgefährdung zu begründen, oder diese zu widerlegen. Dazu steht die bestehende Interventionskette bei häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdung bereit.
Insbesondere auch in Sachen Kinderschutz und auch bei umgangsrechtlichen Verfahren.
Unser Ziel ist, dass kein Täter ungestraft davonkommt, weil die erforderlichen Beweisspuren fehlen oder unbrauchbar geworden sind. Deswegen müssen wir und werden wir die anonyme Spurensicherung existenziell besser absichern.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel