Brandschutz | | Nr. 93/22
TOP 2: Neues Brandschutzgesetz macht Feuerwehrdienst attraktiver
Rede zu Protokoll gegeben!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben uns in dieser Wahlperiode intensiv um die Stärkung der inneren Sicherheit gekümmert. Wir haben das Polizeirecht modernisiert, wir haben das Helfergleichstellungsgesetz in der vergangenen Tagung beschlossen, wir haben den 10-Punkte-Plan zur Stärkung des Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht und nun kümmern wir uns zum Ende dieser Wahlperiode um das Brandschutzgesetz.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind der Garant für die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr in unseren Gemeinden. Über 60.000 Männer und Frauen sind Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr und stehen 24 Stunden am Tag, sieben Tagen in Woche, 365 Tage im Jahr bereit, um in Notsituationen schnell und professionell, oftmals auch unter Gefährdung des eigenen Lebens, zu helfen.
Wir können es aktuell wieder gut in unseren Gemeinden beobachten, wie selbstlos und selbstverständlich von Feuerwehrkameradinnen und -kameraden angepackt wird, um Notunterkünfte für die Flüchtlinge aus der Ukraine herzurichten.
Für diese und für alle anderen Tätigkeiten gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und unser Respekt. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser aller Sicherheit.
Aber Dank und Anerkennung hilft allein nicht weiter. Dank und Anerkennung sind ohne Zweifel wichtig und notwendig, reichen aber allein nicht aus. Sondern es bedarf zum einen einer guten und modernen Ausstattung der Feuerwehren vor Ort.
Mit unserem Investitionsförderprogramm in Höhe von 11 Millionen Euro haben wir es in dieser Wahlperiode vielen Kommunen ermöglicht, dringend erforderliche Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser zu tätigen. Mit dem Ausbau des Angebotes der gemeinsamen Beschaffung und der Normierung eines Schleswig-Holstein Standards sorgen wir dafür, dass der Fahrzeugpark kostengünstig modernisiert werden kann. Und ich kann Ihnen zusagen, dass wir als CDU beide Programme auch in der kommenden Wahlperiode fortführen und ausbauen wollen. Die CDU steht fest an der Seite der Feuerwehren und Gemeinden in unserem Land.
Zum anderen bedarf es eines gesetzlichen Rahmens, der den Feuerwehrdienst attraktiv macht und damit komme ich zur Änderung des Brandschutzgesetzes, über das wir heute in zweiter Lesung debattieren. Ich danke zunächst der Landesregierung, insbesondere der Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und ihren Mitarbeitern für die Erarbeitung und Vorlage dieses gelungenen Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren,
wir alle wissen, dass es immer schwieriger wird, ausreichend Nachwuchs zu gewinnen und einzubinden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Ziel ist es deshalb, neue Anreize zu schaffen, die den ehrenamtlichen Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren attraktiver machen. Feuerwehrleute wollen „retten, löschen, bergen, schützen“ und sich nicht mit bürokratischen Fragestellungen auseinandersetzen. Dies gilt zum Beispiel für die Gewährung der Ersatz- und Entschädigungsansprüche, die möglichst unkompliziert gestaltet werden müssen.
Zeit, meine Dame und Herren, ist vielfach ein Problem. Wir alle kennen das: Wer einmal ein Amt freiwillig übernommen hat, dem werden immer wieder weitere Ämter angeboten. Um hier eine Entlastung zu schaffen, können künftig auch nicht aktive Mitglieder dem Wehrvorstand angehören, insbesondere um beispielsweise die Tätigkeit des Schriftwartes oder Kassenwartes zu übernehmen.
Ich halte es auch für richtig, dass die strikte Trennung zwischen Pflichtwehr und Freiwilliger Feuerwehr aufgehoben wird und stattdessen die Integration von verpflichteten Mitgliedern in einer Freiwillige Feuerwehr und umgekehrt ermöglicht wird. Durch diese Regelung soll die Entwicklung zu reinen Pflichtfeuerwehren gestoppt und die Rückkehr zur Freiwilligen Feuerwehr, so wie wir sie uns vorstellen, erleichtert werden.
Meine Damen und Herren,
im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses hat der Gesetzentwurf eine große Zustimmung erfahren. Die Maßnahmen, die konkret zu einer Stärkung der Strukturen und der Attraktivität des Feuerwehrdienstes ergriffen wurden, wurden ausdrücklich gelobt.
Gleichwohl gab es vom Landesfeuerwehrverband Anregungen im Hinblick auf die Ausgestaltung des Delegiertenschlüssels für Versammlungen auf Gemeinde, Amts und Kreisebene. Der Landesfeuerwehrverband bat darum, dass auch weiterhin die Jugendabteilung bei der Bemessung der Anzahl der Delegierten Berücksichtigung findet. Dieser Bitte sind wir im Innenausschuss gerne nachgekommen und haben eine entsprechende Änderung im Gesetzentwurf vorgenommen, schließlich sind es die Jugendfeuerwehren, aus denen ein Großteil des Nachwuchses gewonnen wird, und wer gute Jugendarbeitet leistet, soll auch mit mehr Delegierten belohnt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf entsprechende der Berichts- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zuzustimmen.
Viele Dank und Glück auf!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel