Kita | | Nr. 375/18
(TOP 2 und 24) Nur verpflichtende Teilnahme an Kita-Datenbank ergibt Sinn
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Eines der wichtigsten Vorhaben der Jamaika-Koalition ist die Verbesserung der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein. Wir wollen mehr Qualität für die frühkindliche Betreuung unserer Kinder bis zum Schuleintritt.
Dazu gehört vor allem, dass wir die Kommunen dabei unterstützen, ein gutes und hochwertiges und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten.
Wir wollen die Kita-Gesetzgebung aus den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verändern, reformieren und verbessern, ein erster Zwischenbericht wurde schon vorgestellt. Besonders hervorheben möchte ich den Reformbedarf bei der sehr unübersichtlichen Kita-Finanzierung im Land.
Mit allein sieben Fördererlassen, 13 Regelungsbereichen und weiteren 32 Kriterien der Zuweisung der Mittel kann man hier schon berechtigt von einem Wirrwarr sprechen.
Das werden wir verändern und vereinfachen mit dem Ziel, die Qualität zu verbessern, die Kommunen zu entlasten und die Eltern finanziell zu entlasten.
Das alles geschieht zusammen - mit allen am Verfahren Beteiligten:
- dem Land
- den kommunalen Spitzenverbänden
- LAG d. fr. Wohlfahrtsverbänden/Trägern
- Elternvertretung
Ein fester Bestandteil der Reform wird auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf einen Kita-Platz sein.
Das ist eine bereits lange vorhandene Forderung von den Eltern – für mehr Flexibilität bei der Kita-Auswahl. Und das wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen auch hinreichend Berücksichtigung finden. Es ist dazu eine gesetzliche Anpassung an das Bundesrecht geplant. So wie es im SGB VIII § 5 (1) und (2) steht.
(Zitat):
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist ….
Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist schon sehr eindeutig und muss auch so in die künftige Gesetzgebung deutlich einfließen. Zudem haben wir vor, die Kindertagespflege zu reformieren und eine einheitliche Sozialstaffel in allen Kreisen und Kreisfreien Städten einzuführen.
Es ist ungerecht, dass die Eltern vor und hinter der Kreisgrenze unterschiedliche Leistungen und Angebote erhalten.
Das zu ändern, ist uns wirklich wichtig. Und, weil wir gerade bei der Beseitigung der Ungerechtigkeit sind:
Die Eltern verstehen überhaupt nicht, dass sie für die gleiche Leistung in Neumünster und im Hamburger Raum nicht das Gleiche zu bezahlen haben.
Einmal sind es 139,- Euro, und woanders bis zu 720,- Euro monatlich.
Wir wollen die Heterogenität und Intransparenz der Kita-Gebühren aufheben und gegen ein durchsichtiges und leistungsfähiges Standard-Qualitäts-Kosten-Modell ersetzen. Mit dem Ziel, vergleichbare Finanzstrukturen zu schaffen und mit einem Kostendeckel nach oben zu begrenzen.
Wir haben vor, den Betreuungsschlüssel im Elementarbereich zu erhöhen, die Vor- und Nachbereitungszeiten zu regeln und die Leitungsfreistellung festzulegen. Um das alles und noch viel mehr erfolgreich auf den Weg zu bringen, ist eine entscheidende Grundlage schaffen:
Nämlich die verpflichtende Teilnahme aller vom Land geförderten Träger an einer Kita-Datenbank. Es macht überhaupt keinen Sinn, dass dies weiterhin auf freiwilliger Basis geschieht, denn wir brauchen für eine umfassende Planung Klarheit über die vollständige und aktuelle Angebotssituation der Kita-Landschaft im Land.
Bislang nehmen nur etwa 1.000 von 1.732 Kitas an der jetzigen Kita-Datenbank teil. Das gleicht eher einem Flickenteppich und ist keine ausreichende Datengrundlage zur Planung der wichtigen frühkindlichen Betreuung.
Wir werden ein Portal einrichten, das eine Übersicht über alle freien Betreuungsplätze gibt, so dass sich die Eltern und alle weiteren Beteiligten genau informieren können.
Dort gibt es dann Infos zum jeweiligen pädagogischen Konzept, zu Öffnungszeiten, zur Barrierefreiheit, zum Außengelände, eine Belegungsübersicht und auch über Angebote in der Kindertagespflege.
Nur dann, mit einem vollständigen Bild, können Land, Kreise und Kommunen vollständig planen, ohne die bislang möglichen und irritierenden Mehrfachanmeldungen von Kindern durch ihre Eltern.
Für eine gute und qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung unser jüngsten Kinder.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel