Landwirte | | Nr. 141/18
(TOP 20) Bilanzierung der Düngeverordnung wäre verfrüht
Für die CDU-Landtagsfraktion hob ihr agrarpolitische Sprecher, Heiner Rickers, hervor, dass es für eine Bilanzierung der Bundesvorgaben noch viel zu früh sei. „Das Gesetz wurde vor nicht einmal einem Jahr verabschiedet. Für eine Evaluierung ist die Zeit noch nicht reif,“ so Rickers.
Er stellte den Vorwurf richtig, Landwirte würden in großem Maße gegen die Düngegesetzgebung verstoßen. Dies sei auf die Vergangenheit bezogen gewesen. Überzeugt zeigte er sich, dass das zukünftig deutlich schwerer werde. Dafür führte er zwei wesentliche Argumente an.
- Zukünftig würden Höchstmengen von organischen Düngemitteln (und zwar auch solche, die bisher nicht betrachtet wurden wie Gärreste und Komposte) mit einer absoluten Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr vorgegeben.
- Es sei eine parzellenscharfe Düngeplanung erforderlich, die am Jahresende auch bilanziert werde. Da sie zudem cross-compliance-relevant sei, sei er sicher, dass sich die Landwirte auch daran halten würden.
Zwar räumte er ein, dass es besonders auf dem Mittelrücken bisweilen Probleme gegeben habe. „Für diese Fälle wurde aber die Düngegesetzgebung mit scharfem Schwert nachgeschärft. Wasser muss sauber bleiben und ich bin sicher, dass wir in Zukunft mit der jetzigen, neuen Gesetzgebung deutliche Verbesserungen erreichen werden,“ so Rickers.
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Max Schmachtenberg
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