Europa | | Nr. 015/18
(TOP 21 und 42) Die Arbeit der EU zukunftsgerecht gestalten
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Europa wird nicht anhand der Anzahl neu erlassener Richtlinien und Verordnungen beurteilt, sondern anhand der konkreten Ergebnisse, die unsere Politik für die Bürgerinnen und Bürger erbringt.“
Dieses Zitat ist der vorletzte Satz der Einführung der EU-Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission 2018. Diesen Satz können wir sicher alle hier im Haus unterstreichen. Bekommt er in diesen europapolitisch turbulenten Zeiten und großer Anzahl europakritischer Geister innerhalb der Europäischen Union einen noch höheren Stellenwert. Gleichzeitig beschreibt er den hohen Anspruch, den die EU-Kommission mit ihrem Arbeitsprogramm 2018 als Ziel setzt. Das ist auch gut so.
Die EU Kommission erkennt, dass die derzeitige Situation in Europa und der Welt jetzt Möglichkeiten eröffnet, die Arbeit der EU unter neuen Aspekten neu zu gestalten. Dazu gehört leider die Veränderung durch den Brexit ebenso wie die Veränderung der Politik der USA. Aber auch der Druck, den wachsende nationale Kräfte in den Mitgliedsstaaten gegen Europa erzeugen. Die ungelöste Frage des Umgangs mit Flüchtlingen sowie die Herausforderungen an die Integration fordern zum Handeln auf.
Die EU-Kommission hat unter diesen Voraussetzungen ihr Arbeitsprogramm entwickelt. Die Rede Zur Lage der Union und das Weißbuch der Kommission – beides haben wir hier schon diskutiert – sind wichtige Leitplanken für das Arbeitsprogramm. Wie in den letzten Jahren sind die Vorschläge schwerpunktmäßig in die Anlagen „Neue Initiativen“, in die „REFIT-Initiativen“, die eine rechtliche Überprüfung bestehender Richtlinien beinhaltet, und in die „Vorrangig anhängigen Vorschläge“ unterteilt.
Unsere Aufgabe in Schleswig-Holstein ist es, alljährlich aus dem umfangreichen Bündel der Initiativen, die Maßnahmen herauszufiltern, die für unser Land von besonderer Bedeutung sind. Hierzu soll die Landesregierung in besonderer Weise aktiv werden und auch dem Landtag berichten. Zur besseren Koordinierung hat der Landtag ein Verfahren eingerichtet, bei dem frühzeitig die Europapolitiker und Vertreter der Landesregierung mit dem Landtagsdirektor zusammenkommen, um ein geordnetes Abstimmungsverfahren zu gewährleisten. Hilfestellung gibt zudem unser Brüsseler „Hanse Office“, das eine erste Selektierung der Kommissionsvorschläge aus Norddeutscher Sicht vornimmt.
Frau Ministerin Sütterlin-Waack, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie als Europaministerin in Ihrem Bericht zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission eine klare Beschränkung auf einige wenige Kernpunkte vorgenommen haben. Das ist nämlich nicht ganz einfach.
Zum einen möchte sich natürlich jeder Fachbereich inhaltlich gerne in dieser Auflistung der Schwerpunkte wiederfinden, zum anderen stehen eine Vielzahl wirklich wichtiger Vorhaben in der Arbeitsplanung. Wer möchte die Weiterentwicklung der Umwelt- und Klimaziele, die wirtschaftliche Stärkung, die Fortentwicklung eines sozialen Europas, steuerliche Handhabungen, Migrations- und Asylfragen. Integrationsaufgaben, Digitalisierung, Rechtsaustausch und vieles mehr als unwichtig abtun?
Auch wird, wie Sie es selber eingestehen, nicht bei jedem Punkt der Liste auf Anhieb deutlich, was detailliert alles hinter der geplanten Maßnahme steht. Dennoch haben Sie es geschafft, die auch aus meiner Sicht wesentlichen Arbeitsschwerpunkte für Schleswig-Holstein herauszufiltern. Beim ersten Punkt war es sicher am einfachsten. Er ist die beginnende mehrjährige Finanzplanung der EU 2015 und betrifft direkt unzählige Förderprogramme der EU. Wir alle kennen die Bedeutung dieser Programme für Schleswig-Holstein und diskutieren sie in den Ausschüssen und im Plenum regelmäßig. Es geht dabei um die Summe von annähernd 900 Millionen Euro für Schleswig-Holstein. Durch Umschichtungen besteht die reale Gefahr, dass etliche uns lieb gewordene Projektförderungen leiden könnten. Stichwort: INTERREG. Bereits im Dezemberplenum war dieses Thema und wird uns gerade in diesem Jahr 2018 intensiv beschäftigen. Der EU-Finanzrahmen ist für die Europäische Union und für uns das Top-Thema.
Uns berührt aber auch direkt die „Zukunft der Energie- und Klimapolitik“, die „Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette“, die „Umsetzung der Strategie „Handel für alle“ und die „Umsetzung der Migrationsagenda“, um nur einige Punkte zu benennen.
Wenn ich auf die Einführung der EU-Kommission zum Arbeitsprogramm zurückkehre, lautet der Schlusssatz: „Das vorliegende Arbeitsprogramm bildet die Grundlage für die gemeinsamen europäischen Anstrengungen“. Regional runtergebrochen, sehe ich dieses ebenso für die benannten Punkte für Schleswig-Holstein. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Europaausschuss und beantrage die Überweisung des Berichtes und des Antrages in den Europaausschuss!
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel