Wirtschaftshilfe | | Nr. 417/20
TOP 21+25: Großer Verhandlungserfolg unserer Landesregierung
E gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
zuallererst möchte ich unserem Wirtschaftsminister für seine engagierte Rede danken. Vor allem aber auch für seinen Einsatz zugunsten all derjenigen Betriebe, die von den derzeitigen Corona-Maßnahmen schwer getroffen sind.
Lieber Bernd Buchholz, in Dir hat unsere Wirtschaft, einen exzellenten Fürsprecher, der sich für die berechtigten Interessen stark macht. Herzlichen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns noch einmal den Blick zurückwerfen auf die Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober.
Im Entwurf der Bundesregierung zu Beginn der Konferenz waren bereits detailliert alle Schließungsmaßnahmen aufgelistet. Unter Punkt 11 hieß es aber lediglich und sehr allgemein: „Für die von temporärer Schließung betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe gewähren.“
Schaut man dann in die Endfassung des verabschiedeten Beschlusspapiers, so hat sich darin gegenüber dem Ursprungsentwurf kaum etwas geändert – außer im Punkt 11. Dort ist präzisiert worden, dass die außerordentliche Wirtschaftshilfe auch für Selbstständige und für Vereine gelten soll. Außerdem wird die Ausgestaltung der Hilfe festgelegt und auch das Finanzvolumen beziffert.
Meine Damen und Herren, das war der Erfolg unseres Ministerpräsidenten! Diese Hilfszusagen hat Daniel Günther im Gegenzug für die vereinbarten Schließungsmaßnahmen ausgehandelt.
Darüber hinaus hatte der Ministerpräsident sogar noch die mündliche Zusage des Bundes mitgebracht, dass auch die mittelbar betroffenen Unternehmen in die Wirtschaftshilfe einbezogen werden. Als Landtag haben wir das mit dem fraktionsübergreifenden Antrag im Oktober einhellig unterstützt.
Umso erfreulicher ist es, dass seit diesem Wochenende auch tatsächlich eine Regelung für die mittelbar betroffene Unternehmen vorliegt.
Wenn man sich anschaut, wie zäh und mühsam die Verhandlungen dazu in den letzten drei Wochen verlaufen sind, dann ist das ein richtig großer Verhandlungserfolg unserer Landesregierung! Herzlichen Glückwunsch dazu!
Schauen wir uns noch einmal an, wie sich der Bund Schritt für Schritt auf dieses Endergebnis zubewegt hat. Die Finanzhilfe ist nicht mehr auf 10 Mill. Euro gedeckelt. Diese Forderung unseres Landtagsbeschlusses ist somit erfüllt. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen alle Hotels – auch das ist ganz wichtig für uns als Tourismusland. Gelungen ist auch die Regelung für die Restaurants, deren Außerhausverkäufe von der Umsatzanrechnung ausgenommen sind. Eine praktikable und gute Lösung, wie ich finde. Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe November ist zudem eine erste Abschlagzahlung noch im November angekündigt. Hinzu kam dann zunächst eine Regelung für mittelbar betroffene Unternehmen, die mehr als 80% ihres Umsatzes mit geschlossenen Einrichtungen erwirtschaften.
Sie werden bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe November mit den geschlossenen Unternehmen gleichgestellt und erhalten somit eine Hilfsleistung von 75% des üblichen Novemberumsatzes.
Unternehmen, die diesen Wert nur geringfügig unterschreiten, wären allerdings komplett aus der Novemberhilfe herausgefallen. Ebenso wären die vielen Betriebe außen vor geblieben, die ihre Umsätze nicht mit geschlossenen Unternehmen tätigen, aber dennoch hohe Umsatzverluste zu verzeichnen haben.
Der Wirtschaftsminister hat die Beispiele genannt: Einzelhandel in Tourismusorten, Busreiseveranstalter, die Veranstaltungsbranche oder auch Lieferanten von Hotels und Gaststätten, die nicht direkt, sondern an einen Großhändler liefern.
Für all diese Unternehmen wird jetzt mit der Überbrückungshilfe III eine Lösung geschaffen, die unseren Forderungen entspricht, so wie wir sie auch im Jamaika-Antrag für diese Plenartagung formuliert hatten: Im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist ein Umsatzminus von 50 Prozent im November für eine Hilfsleistung ausreichend, und zwar unabhängig davon, ob dieses Minus auf geschlossene Betriebe zurückgeht oder nicht.
Anders als bisher wird die Zahlung der Überbrückungshilfe nicht auf 50.000,- Euro pro Monat gedeckelt, sondern in diesem Fall auf bis zu 200.000,- Euro pro Monat erhöht.
Die allermeisten Fälle dürften damit abgedeckt sein. Deshalb sage ich noch einmal: Das ist ein wirklicher Verhandlungserfolg unserer Landesregierung!
Das gilt vor allem, wenn man bedenkt, dass sich andere Landesregierungen nicht auf gleiche Weise für ihre betroffenen Unternehmen stark gemacht haben. Da kann man Daniel Günther und Bernd Buchholz umso dankbarer sein! Und das nicht nur in Schleswig-Holstein sondern bundesweit.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel