Kinderkrankengeld | | Nr. 297/24
TOP 22: Höhere Altersgrenze beim Kindertagegeld passt nicht in die Zeit
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
in den Länderparlamenten und auch im Bundestag werden manchmal Lösungen diskutiert, denen tatsächlich gar keine Probleme zugrunde liegen. Und so ist es in diesem Falle auch. Der SSW möchte gerne die Altersgrenze beim Kinderkrankengeld, dem sog „KKG“ auf 16 Jahre anheben. Wir lehnen dieses Ansinnen ab. Warum? Aus vielerlei Gründen, die ich jetzt gerne erläutere.
Schauen wir uns dazu doch erst einmal die „Krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Deutschen Wirtschaft“ an, wie die AOK sie für das Jahr 2023 zusammengetragen hat. Im Jahr 2023 nahmen nur 4,5 Prozent aller AOK-Mitglieder Kinderkrankengeld in Anspruch. Das sind knapp 685.000 Menschen.
Der Anteil der KKG-Fälle an allen Arbeitsunfähigkeitsfällen betrug 5,0 Prozent. Und jetzt kommt es, ich darf zitieren:
„Durchschnittlich fehlte jedes erwerbstätige AOK-Mitglied, das KKG in Anspruch genommen hat, wegen der Betreuung seines erkrankten Kindes pro Fall 2,5 Kalendertage.“ Ich wiederhole: 2,5 Kalendertage. “Insofern werden die gesetzlich zustehenden Freistellungstage von den erwerbstätigen Eltern bei Weitem nicht ausgeschöpft“
Und es gibt darüber hinaus noch weitere Gründe, warum wir die Erhöhung der Altersgrenze, die der SSW hier vorgeschlagen hat, ablehnen:
Wir nehmen wahr, dass die aktuell geltenden Regeln geeignet sind, die Interessen der Wirtschaft zu respektieren. Die Wirtschaft ist auf Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer angewiesen, die zur Arbeit erscheinen.
Fakt ist: Wir haben das zweite Rezessionsjahr in Folge. Eine solche Situation hatten wir vorher nur ein einziges Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, nämlich in den Jahren 2002 und 2003. Die Bundesregierung senkt die Konjunkturprognose und geht für 2024 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent aus. Zuvor stand zumindest noch ein leichtes Wachstum im Raum. Gibt es aber nicht.
Und ausgerechnet in dieser Situation wollen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen vom SSW, die Altersgrenze beim Kinderkrankengeld anheben. Das passt einfach nicht in die gegenwärtige Zeit. Unabhängig davon gilt, dass Sie beim hier in der Sache zuständigen Bundesgesetzgeber mit Ihren Vorschlägen sicher nicht durchdringen würden.
Das Ansinnen des SSW passt tatsächlich auch nicht zu den bekannten Altersgrenzen, die im deutschen Recht ja an verschiedenen Stellen definiert sind. Beispielsweise gibt es mit der Vollendung des 12. Lebensjahres die bedingte Religionsmündigkeit, wonach kein Wechsel gegen den Willen des Kindes erfolgen kann. Mit Vollendung des 13. Lebensjahres ist z.B. auch die Beschäftigung von Kindern in geringem Umfang möglich (§ 2 Kinderarbeitsschutzverordnung), mit 14 Jahren dann können die Jugendlichen den amtlichen Sportbootführerschein für Sportboote unter Segel erwerben oder sogar eine Segelflugzeugpilotenlizenz.
Auch die Strafmündigkeit beginnt in diesem Alter. Hier ist nach einigen schweren Straftaten der jüngsten Vergangenheit diskutiert worden, ob man diese Altersgrenze nicht sogar weiter herabsetzen sollte.
Sie sehen, all diese Beispiele deuten auf eine gewisse Eigenständigkeit und Selbstständigkeit hin.
Als Mutter möchte ich dazu ergänzen: Wenn ein Kind zwölf Jahre alt oder älter ist, wird es dazu in der Lage sein, eine Fernbedienung zu bedienen, oder sich eine Tasse Tee aus einer Thermoskanne einzuschenken. Und im Notfall ein Telefonat zu tätigen.
Dennoch sehen Sie als SSW gerade diese Selbstständigkeit bei Erkrankungen der Jugendlichen nicht als gegeben an. Das passt nicht zusammen! Wir gehen davon aus, dass ein 12-jähriges Kind, durchaus mal ein paar Stunden alleine zu Hause verbringen kann
Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel