Sichere Herkunftsstaaten | | Nr. 314/23
TOP 25: Das Individualrecht auf Asyl bleibt fraglos unberührt.
Es gilt das gesprochene Wort!
Verehrte Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben schon einmal über die Einstufung von Georgien und Moldau als ‚Sichere Herkunftsstaaten' gesprochen und ich habe schon einmal das Folgende gesagt: Der Kern der Idee der ‚Sicheren Herkunftsstaaten' ist, dass denen geholfen wird, die am hilfsbedürftigsten sind, weil wir in einer Situation sind, in der unsere Kapazitäten begrenzt sind und in der wir Entscheidungen treffen müssen.
Und diese Situation ist ein stückweit paradox, weil Entscheidungen, die uns menschlich schwer fallen, dennoch richtig sein können.
Und genau so geht es mir und ich glaube auch vielen andern mit der Einstufung von Georgien und Moldau als ‚Sichere Herkunftsstaaten': Die Gründe von Menschen aus Georgien oder Moldau, die einen Antrag auf Asyl stellen, wollen und werden wir nicht relativieren. Jeder einzelne Mensch mit seiner Geschichte zählt. Dennoch ist die Einstufung von Georgien und Moldau als ‚Sichere Herkunftsstaaten' richtig.
Im Allgemeinen basiert die Einstufung als ‚Sicherer Herkunftsstaat' auf einer ‚Regelvermutung', das heißt ‚in der Regel' werden Anträge auf Asyl aus dem jeweiligen Land abgelehnt. Und so sieht es auch im Fall von Georgien und Moldau aus: Die Schutzquote, das heißt die Anerkennung von Asylbewerbern, lag 2022 unter 0,1 Prozent. Aber, jede Regel hat ihre Ausnahme. Die Ausnahme heißt ‚Individualrecht auf Asyl'. Das ‚Individualrecht auf Asyl' ist fraglos wichtig, um dem Menschen im Einzelnen gerecht zu werden. Und, das möchte ich noch einmal betonen: das ‚Individualrecht auf Asyl' bleibt fraglos unberührt. Das leitet sich aus dem europäischen Wert der humanitären Verantwortung ab und ist in unserem Grundgesetz zurecht fest verankert.
So komme ich zu dem Ergebnis, dass die Einstufung von Georgien und Moldau als ‚Sichere Herkunftsstaaten' in Anbetracht der Schutzquote nur folgerichtig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass sowohl Moldau als auch Georgien Beitrittsersuche an die Europäische Union gestellt haben, die sich jetzt in Prüfung befinden. Länder, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen aufnimmt, müssen rechtsstaatliche Standards erfüllen, die Fluchtgründe beseitigen. Es ist also davon auszugehen, dass es zukünftig immer weniger Asylgründe für Menschen aus Moldau oder Georgien geben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Metapher ‚das Bohren dicker Bretter' für die schwierigen und langwierigen Prozesse, die Politik oft mit sich bringt, wird bekannt sein. Kein Geheimnis ist, dass wir uns hier nicht einig waren. Und ja, dieses Brett war ganz besonders dick. Aber umso mehr freut mich, dass wir diesen Weg nun zusammen gehen und die Einstufung von Georgien und Moldau als ‚Sichere Herkunftsstaaten' unterstützen.
Und, zu guter Letzt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP: Hier und heute sprechen wir über Georgien und Moldau, weil die Bundesregierung diesen Gesetzesentwurf beschloss. Natürlich steht Ihrer Partei frei, in der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass weitere Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht und, infolgedessen, Gegenstand der Befassung von Bundesrat und Ländern werden.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel