Notfallambulanz | | Nr. 356/17
(TOP 25) „Notaufnahmen am Limit“
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Notaufnahmen am Limit“ – so lautet ein Titel der Dokumentationsreihe ‚45 Minuten‘ des Norddeutschen Rundfunks, die in dieser Woche die Situation in den Notfallambulanzen treffend thematisiert hat.
Drei zentrale Punkte werden in dieser Diskussion um die Arbeit der Notfallambulanz immer wieder genannt:
- Sie sind überfüllt
- Patienten haben lange Wartezeiten, nicht selten mehrere Stunden!
- Und: Schätzungsweise 30 Prozent der Patienten kommen ohne „medizinische Not“, das heißt, sie hätten auch ihren Hausarzt in dessen Sprechstunde aufsuchen können.
Dieser Zustand belastet sowohl das medizinische Personal als auch die Patientinnen und Patienten. Das darf so nicht bleiben!
Es gibt in Schleswig-Holstein bereits gute Ansätze, bei denen mit den niedergelassenen Ärzten an den Krankenhäusern gemeinsame Notfallkonzepte erarbeitet wurden und wo eine enge Zusammenarbeit stattfindet. Das Problem aber bleibt. Die sogenannten Anlaufpraxen dürfen nur außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte Patienten aufnehmen.
Diese gesetzliche Hürde liegt im SGB V und kann nur auf Bundesebene geändert werden. Wir als Jamaika-Koalition gehen dieses Problem an und wollen mit diesem Antrag darauf hinwirken, dass eine Öffnung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes auch während der Praxis Öffnungszeiten möglich wird – zur Entlastung unserer Notfallambulanzen!
Denn: Im Notfall kümmern sich die Bürgerinnen und Bürger nicht um Öffnungszeiten. Wenn ich in einer Not-Situation bin, dann gehe ich dorthin, wo man mir an 7 Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag hilft und wo ich diese Hilfe auch erwarten kann. Und das finde ich in den Krankenhäusern in unserem Land!
Es ist unser Ziel, den Regelbetrieb von Anlauf- oder Portalpraxen in Krankenhäusern auch während der vertragsärztlichen Sprechstundenzeit zu ermöglichen. Parallel zu dieser Öffnung, muss aber noch weiterer Schritt erfolgen – alles unter dem Tenor einer stärkeren intersektoralen Zusammenarbeit.
Integrierte Notfallzentren (INZ) mit vorgelagerter Triage-Zone ist hier das Stichwort.
Patienten, die eine Notfallambulanz aufsuchen, werden in einer gemeinsamen Triage-Zone begutachtet, und es wird dann entschieden, ob der Patient in einer ambulanten Anlaufpraxis – die unmittelbar ans Krankenhaus angegliedert ist - oder direkt in der Notaufnahme behandelt werden muss.
Dieses Modell entlastet die Notfallambulanzen, reduziert die Wartezeiten und ermöglicht es, vor allem dem medizinischen Personal sich auf jene Patienten zu konzentrieren, die wirklich Notfälle darstellen. Das Modell dieser Anlaufpraxen bietet so auch den Patientinnen und Patienten eine bestmögliche und bedarfsgerechte Behandlung.
Ein weiterer Punkt, den wir prüfen wollen, um die Zusammenarbeit über Sektorengrenzen hinweg auszubauen, betrifft die Notfallnummer – einmal die Notrufnummer 112 und die Notfallnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.
Die Nummer 112 ist jedem bekannt, dagegen ist die Notfallnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes weitestgehend unbekannt. Die Notrufnummer 112 gilt von Montag bis Sonntag, jeweils 24 Stunden, also jeden Tag, also immer!!! Der ärztliche Bereitschaftsdienst dagegen ist nur außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte erreichbar – hier müssen wir ran und eine Lösung bieten.
Wir müssen prüfen, wie eine engere Verzahnung dieser Notrufnummern im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden kann. Im § 75 SGB V Abs. 1 b heißt es: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen mit den Rettungsleitstellen der Länder kooperieren. Wir müssen hier prüfen, inwiefern wir die Kooperation dieser beiden Nummern verbindlicher gestaltet können – im Sinne der Patientinnen und Patienten.
Denn was am Ende nach all der Diskussionen zu diesem Thema immer im Raum stehen bleibt, ist die Tatsache: „Patienten lassen sich nicht steuern, die deutsche Notfallversorgung wird sich anpassen müssen!“
Dieses kann nur ein erster Schritt sein.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel