Heimerziehung | | Nr. 081/19
(TOP 26 und 48) Kinder sollen sich trauen, ihren Kummer loszuwerden
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede
Die Vorfälle um die Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ sind noch ganz frisch im Gedächtnis aller, die sich damit befasst haben.
Und eine der Schlussfolgerungen der Ergebnisse der intensiven Untersuchungen durch den damaligen PUA hat dazu geführt, eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zu schaffen, die sich in den zahlreichen Einrichtungen der Jugendhilfe bei uns im Land aufhalten.
Dies betrifft ca. 6.000 Kinder und Jugendliche in den Heimen.
Wichtig für sie ist, dass dieses Angebot niederschwellig sein muss, damit sich betroffene Kinder und Jugendliche auch trauen, dort ihren Kummer und ihre Beschwerden loszuwerden.
Wir haben ihnen eine Stimme gegeben – und das war auch dringend notwendig!
Mit der Ombudsperson und dem ganzen Team der Bürgerbeauftragten haben wir hier nun eine Anlauf- und Beschwerdestelle geschaffen, an die sich junge Menschen problemlos wenden können.
Mit Hilfe der Ombudsstelle werden Probleme und Konflikte, auch solche, die nicht die Bereiche der Heimaufsicht betreffen, für die Kinder gelöst.
Denn manchmal brauchen sie in diesen Situationen jemanden an den sie sich wenden können – unkompliziert – unbürokratisch und wenn es die Situation erfordert, auch vertraulich.
Damit diese Beschwerdestelle auch bekannter wird, wurde ein Flyer an alle stationären Einrichtungen der Jugendhilfe versandt – einhergehend mit der dringenden Bitte, diesen an alle Kinder vor Ort weiterzugeben.
Also für mehr als 6.000 Kinder in den Heimen und Wohngruppen in Schleswig-Holstein und auch in den Schulen des Landes.
Hilfreich ist auch, dass bei Beschwerden Besuche durch die Ombudsstelle erfolgen.
Zwischen 2016 und 2017 gab es 416 Eingaben und davon 121 Beschwerden zu stationären Hilfen zur Erziehung.
im Bereich der ambulanten Hilfen waren es vergleichsweise weniger – mit 24 Eingaben.
Deutliche Beschwerderückgänge gab es beim Thema Schulbegleitung.
Es wurden 16 Jugendliche beraten, für die andere Bundesländer zuständig waren und sich beklagten, dass sich die zuständigen Ämter kaum oder gar nicht in den Einrichtungen sehen ließen. Nur mit Ausnahme zu den vorgeschriebenen Hilfeplangesprächen.
Hier konnte in Einzelfällen geholfen und Abhilfe geschaffen werden.
Weitere Probleme gab es mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die zur Integration besondere Angebote benötigten.
In zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis wird in dem Bericht dargestellt, wie breit das Aufgabenfeld der Beschwerdestelle wirklich ist.
Vom angeblich falschen Haarschnitt, vom Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigung, Probleme mit der Unterkunft, Problemen mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und natürlich mit dem Umgang mit dem Jugendamt.
Kinder, die nicht mehr zu ihren Eltern zurückwollen und häuslichen Eskalationen.
Das im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion beschriebene Problem zur Beschulung der Kinder aus anderen Bundesländern, und dass beim gewöhnlichen Aufenthalt die Schulpflicht bestehen sollte, ist aus unserer Sicht so nicht akut, weil eine Beschulung aller 3.373 schulpflichtigen Kinder aus Erziehungseinrichtungen aktuell bereits erfolgt.
Davon stammen 1.015 aus anderen Bundesländern und 89 Prozent dieser Schülerinnen und Schüler werden an Regelschulen unterrichtet. (Protokoll Bildungsausschuss vom 24 Mai 2018)
Der entsprechende Erlass dazu regelt also bereits, dass die Betroffenen beschult werden.
Manchmal auch im Interesse des Kindeswohls in der Einrichtung, in der sie untergebracht sind.
Dieses erlassgeregelte Verfahren soll nach diesem Schuljahr ausgewertet werden und im Bildungsausschuss dazu berichtet werden.
Der Erlass macht auch deutlich, dass es das Ziel ist, Kindern und Jugendlichen so zügig wie möglich den Besuch an einer öffentlichen Schule zu ermöglichen.
Wir lehnen den SPD Antrag wegen des letzten Punkts ab und bitten um Zustimmung zum Jamaika Antrag.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel