Arbeitszeitgesetz | | Nr. 414/19
TOP 27: Arbeitszeitgesetz an die Realität anpassen
Lukas Kilian, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Arbeitszeitgesetz:
„Das Arbeitszeitgesetz stammt aus dem Jahre 1994 und das ist Problem dieses Gesetztes. Die Bedingungen in unserm Land haben sich deutlich verändert. Ich nenne hier das Thema Digitalisierung. Weitere große Veränderungen gibt es in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So nehmen heute deutlich mehr Männer die Möglichkeit eines Erziehungsurlaubes zum Erziehen der Kinder wahr.“
Grundlage der Debatte sei eine Bundesratsinitiative aus Bayern zu flexibleren Arbeits- und Ruhezeiten.
„Meines Erachtens ist die Initiative aus Bayern ein guter Vorschlag, das Arbeitsgesetz zu flexibilisieren und dynamisieren, weil heute viele Familien Probleme damit haben, die Familie mit dem Beruf zu vereinen. Eltern müssen ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, um eine Betreuung der Kinder darstellen zu können.
Es muss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, in Etappen zu arbeiten, damit Familien Arbeitzeiten in ihren Familienalltag ohne Komplikationen integrieren können. Das starre Modell von einer täglichen Arbeitszeit von höchstens acht Stunden oder in Ausnahmefällen von zehn Stunden ist realitätsfern. Insbesondere das Gaststättengewerbe leidet unter den heutigen Vorgaben. Würden die aktuellen Bestimmungen heute konsequent durchgesetzt werden, würde dies die Existenz vieler Gaststätten massiv bedrohen. Deshalb muss es möglich sein, seine Arbeitszeit frei zu gestalten.
Es muss möglich sein, dass man freiwillig die ersten Tage der Woche mehr als 10 Stunden arbeitet, damit mit man den Rest der Woche frei hat. Klar ist, dass wir bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten die Arbeitnehmerrechte wahren und auch die Unterschiede jede einzelne Branche beachten müssen“, so Kilian.
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Max Schmachtenberg
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