Küstenwache | | Nr. 139/18
(TOP 29) Vorhandene Instrumente stärken und für klare Kompetenzen sorgen
Es gilt das gesprochene Wort
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
vielen sind die zahlreichen Schiffsunfälle der Vergangenheit auf Nord- und Ostsee noch gut präsent. Der brennende Holzfrachter Pallas, der am 29. Oktober 1998 vor Amrum auf Grund lief, die auf der Ostsee brennende Lisco Gloria im Oktober 2010, oder auch der im Oktober vergangenen Jahres vor Langeoog havarierte Frachter „Glory Amsterdam“ haben sich tief in die Erinnerung der Küstenbewohner „eingebrannt“. Zwar haben sich bisher zum Glück nur wenige große Schadensfälle an unseren Küsten ereignet. Eine einhundertprozentige Sicherheit, dass große Schadensfälle vermieden werden können, wird es nicht geben.
Umso wichtiger ist es, dass im Falle einer Havarie die zuständigen Behörden gut aufgestellt und die Kompetenzen klar verteilt sind. Gerade im Angesicht des Nationalparks Wattenmeer können wir uns ein Kompetenzgerangel verschiedener Behörden und Institutionen nicht leisten. Es bedarf schneller Entscheidungen, um Schaden von der einzigartigen Natur- und Tourismusregion abzuwenden. Gleiches gilt natürlich auch für die Ostsee, insbesondere für die vielbefahrene Kadetrinne.
Insofern verwundert es auch nicht, dass sich der Landtag bereits in der Vergangenheit immer wieder mit dem Aufbau einer nationalen Küstenwache befasst hat. Der Antrag der AfD ist also nicht Neues. Ich bin fast geneigt zu sagen: Eigentlich ist er ein alter Hut und zudem inhaltlich schwach. Da hätte ich mir von jemanden, der lange zur See gefahren ist, mehr erwartet.
In Ihrem Antrag nennen Sie verschiedene Behörden, wohlgemerkt Bundesbehörden, die Ihrer Meinung nach zusammengelegt werden sollen. Explizit nennen Sie die Bundespolizei, das Havariekommando, den Zoll und die Fischereiaufsicht. Warum Sie allerdings die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die über die großen Notschlepper und Mehrzweckschiffe verfügt und die Wasserschutzpolizei, die für das Küstenmeer zuständig ist, außen vorlassen, erschließt sich mir nicht, zumal Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag auf alle mit hoheitlichen Aufgaben auf See betrauten Vollzugsorgane auf Bundes- und Landesebene abstellen. Ich kann also feststellen: Ihr Antrag, Herr Nobis, ist Stückwerk und mit ihm werden keine Kräfte gebündelt und keine Führung vereinheitlicht.
Meine Damen und Herren, kommen wir zurück zur Maritimen Sicherheit. In den vergangenen Jahren, insbesondere seit dem Pallas-Unglück, hat sich in diesem Bereich viel getan, um die Sicherheit auf See und an der Küste zu verbessern. So nahm am 01. Januar 2003 das Havariekommando seine Arbeit auf. Das Maritime Sicherheitszentrum, in dem die operativen Kräfte des Bundes und der Küstenländer gebündelt sind, folgte im Januar 2007, und seit 2017 arbeiten die beteiligten Behörden sogar in einem Raum zusammen.
Meine Damen und Herren, dies ist eine wirklich positive Entwicklung, die sicher 1998 noch keiner erwartet hätte. Unabhängig von dieser erfreulichen Entwicklung sollten wir stets hinterfragen, ob die vorhandenen Strukturen weiterhin geeignet sind, auf veränderte Gefahrenlagen schnell reagieren zu können. Es bedarf also einer stetigen und umfassenden Evaluierung und Fortentwicklung der vorhandenen Instrumente.
Wir brauchen eine enge und effiziente Zusammenarbeit aller maritimen Behörden. Und dazu zählt natürlich auch unsere Wasserschutzpolizei, die trotz stürmischer Zeiten, geprägt von Neuorganisation und Stellenabbau, hervorragende Arbeit im Küstenmeer leistet.
Meine Damen und Herren, mit der Forderung nach einer einheitlichen nationalen Küstenwache lässt sich schnell Aufmerksamkeit erhaschen. Aber so einfach ist es nicht, denn Bund und Länder müssen das gemeinsamen wollen. Das kann ich im Moment nicht erkennen. Ich halte es daher für entscheidend, die vorhandenen Instrumente wie das Maritime Sicherheitszentrum zu einer nationalen Küstenwache im Sinne einer integrierten Küstenwache, in der die zuständigen Behörden in einem engen Netzwerk zusammenarbeiten, weiter zu stärken und für eine klare Verteilung der Kompetenzen für alle polizeilichen Lagen auf See zu sorgen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag und freue mich sehr, dass es gelungen ist, diesen gemeinsamen Alternativantrag zu formulieren.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel