Wohnungsbau | | Nr. 248/21
TOP 29: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
wir diskutieren heute über den Antrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Verordnungsermächtigungen nach § 201a und § 250 Baugesetzbuch auszuschöpfen, um Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein die Anwendung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz neu geschaffenen Instrumente zu ermöglichen.
Zunächst möchte ich mich bei der Kollegin Ünsal dafür bedanken, dass sie uns damit die Gelegenheit gibt, über die erfolgreiche Wohnungsbaupolitik unserer Landesregierung und der sie tragenden Jamaika-Koalition zu sprechen.
Dabei steht insbesondere die Schaffung ausreichend bezahlbaren Wohnraumes in allen Landesteilen im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
Es gelingt uns vor allen Dingen durch den kontinuierlich steigenden Einsatz von Landesmitteln und unter Mithilfe finanzieller Mittel des Bundes die Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau in unserem Land stetig zu steigern. Dabei legen wir großen Wert auf die enge Kooperation und den Austausch mit allen im Wohnungsbau tätigen Akteuren.
Erst kürzlich ist es uns gelungen auf der Insel Sylt im Bereich der Gemeinde List mit einem Großprojekt zum Bau von bezahlbarem Dauerwohnraum zu beginnen. Trotz erheblichen Widerstandes können jetzt zahlreiche zusätzliche Wohneinheiten erstellt werden, die auch und gerade für Normalverdiener bezahlbar sind.
Viele weitere positive Wohnbauprojekte werden zurzeit auch in den Kreisen im Hamburger Umland und in der Hansestadt Lübeck geplant und umgesetzt.
Allerdings bleibt leider ausgerechnet die Landeshauptstadt Kiel mit ihrer schwerfälligen Wohnbauplanung weit hinter den durch die Landesregierung geschaffenen Möglichkeiten zurück. So hat gerade erst ein Investor nach insgesamt 15 Jahren Vorbereitungszeit das derzeit größte Neubauprojekt der Landeshauptstadt entnervt und verzweifelt aufgegeben. Dies ist leider nur ein Beispiel für die verfehlte Wohnungsbaupolitik der SPD in Kiel.
Nicht nur der voreilige und zu Schleuderpreisen durchgeführte Ausverkauf des städtischen Wohneigentums in der Vergangenheit, sondern auch die endlos erscheinende bürokratische Blockade einer zukunftsgerichteten Wohnbauentwicklung schaden dem Wohnungsmarkt in Kiel nachhaltig.
Insofern würde ich auch die Kollegin Ünsal bitten, nicht nur Landtagsanträge zu stellen, sondern vor allen Dingen auch in der Kieler SPD endlich dafür Sorge zu tragen, dass die konkrete Umsetzung von Wohnungsbauprojekten mit Hilfe des Landes auch vor Ort umgesetzt werden kann.
Wir sollten daher viel mehr die erfolgreiche Wohnungsbaupolitik der Landesregierung und der sie tragenden Jamaika-Koalition nutzen, um nicht nur den Menschen außerhalb Kiels ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sondern vor allen Dingen auch die Benachteiligung der Kielerinnen und Kieler durch die eigene Verwaltungsbürokratie endlich zu beenden.
Deshalb schlage ich vor, den vorliegenden Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen und das weitere Vorgehen des Landes in enger Abstimmung mit der kommunalen Ebene weiter zu beraten.
Die von Ihnen geforderte Verordnungsermächtigung nach § 250 Baugesetzbuch halten wir in Schleswig-Holstein nicht für notwendig und haben auch grundsätzliche Bedenken wegen des unverhältnismäßigen Eingriffs in die Eigentumsrechte. Die Verordnungsermächtigung nach § 201a Baugesetzbuch soll insbesondere für Kommunen gelten, deren Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird. Dies ist aufgrund der von mir geschilderten Lage in Kiel durchaus der Fall. Wir sollten allerdings im Ausschuss prüfen, ob eine solche Verordnungsermächtigung nur wegen der Missstände in der Stadt Kiel allgemein erlassen werden sollte. Ich freue mich daher auf die gemeinsame weitere Beratung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel