Grundsteuer-Transparenzregister | | Nr. 75/24
TOP 31: Grundsteuererhebung transparent machen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben. Das ist der erste Satz des gemeinsamen Antrages 19/1131 vom 11.12.2018 der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Grünen und der Abgeordneten des SSW.
Auch wenn wir uns lange über die Modelle gestritten haben, gibt es doch einen guten Grund-Konsens zur Grundsteuer in diesem Hause, nämlich, dass es bei einer Aufkommensneutralität der Grundsteuer in einer Kommune bleiben muss. Denn nur aufgrund der Reform soll es nicht zu einem künstlich höheren Gesamtaufkommen in einer Kommune kommen.
Dabei haben wir immer gesagt, dass die Aufkommensneutralität nicht grundstücksscharf erfolgen kann. Es wird Grundstücke geben mit höherer, aber auch mit niedrigerer Grundsteuerbelastung. Das wird es aber bei jedem Modell geben.
Um aber Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde bereits in der letzten Wahlperiode mit den Kommunen besprochen, dass das Land ein Transparenzregister schafft, aus dem hervorgeht, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen.
Das Transparenzregister schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Denn eine Steuererhöhung, gerade bei Objektsteuern, wie die Grundsteuer, muss immer eine politische Entscheidung und damit bewusste Entscheidung vor Ort sein.
Dabei möchte ich daran erinnern, dass die Grundsteuer in drei Stufen ermittelt wird. Die erste Stufe ist die Ermittlung des Grundsteuerwertes, danach wird mit Anwendung der Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und auf dessen Basis anhand des gemeindlichen Hebesatzes dann die eigentliche Grundsteuer. Bisher lag die Steuermesszahl bei 3,5 Promille. Heute bei 0,31 bzw. 0,35 Promille. Das bedeutet, auch wenn der Grundsteuerwert aufgrund von Bodenrichtwerten und Lagen höher ist, als vorher, wird bereits viel durch die Steuermesszahl wieder nach unten korrigiert. Das Thema Steuermesszahl wurde in der Vergangenheit bei den oft hitzigen Debatten, gerne mal außen vorgelassen.
Das Transparenzregister soll für Klarheit sorgen, was die tatsächliche Belastung betrifft. Spätestens mit dem Haushaltserlass für die Kommunen, aber gerne auch früher, muss das Transparenzregister zur Verfügung stehen. Das wird wohl im September sein. Dann können die Kommunen im vierten Quartal die Hebesätze für 2025 beschließen.
Wichtig ist dabei auch, dass die Nivellierungssätze der Grundsteuer anhand des Transparenzregisters neu gerechnet werden. Denn einen Nachteil im kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen untereinander darf es aufgrund dieser Reform nicht geben.
Wir reden im Gesamtaufkommen bundesweit von mehr als 14 Milliarden Euro und in Schleswig-Holstein von über 450 Millionen Euro pro Jahr. Ich hoffe sehr, dass sich das Thema ein Stück beruhigt. Es gibt kein perfektes Modell. Aber eines ist schonmal sicher. Alle sieben Jahre wird es eine Feststellung auf einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt geben.
Das nächste Mal also auf den 01.01.2029. Das unbedingte Ziel muss es sein, dass dann nicht jeder Steuerpflichtige wieder mühsam seine Unterlagen zusammensuchen muss und komplizierte Formulare ausfüllt. Das Ziel muss es dann sein, dass die zuständigen Finanzämter sich die notwendigen Daten über Schnittstellen digital besorgen und dann per Amtsveranlagung einen Grundsteuerwertbescheid und einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erstellen können.
Die kommenden Jahre müssen wir dafür nutzen, um alle Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel