Opferschutz | | Nr. 174/24
TOP 34: Opferschutz hat Priorität
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer Opfer einer Gewalttat wird, der fühlt sich zusätzlich zu seinen unmittelbaren Verletzungen zumeist fremdbestimmt, verunsichert, wie gelähmt, aus der aktiven Lebensgestaltung gedrängt, hilflos und ohnmächtig.
Es ist unsere Verantwortung als Staat, den Opfern bei der Bewältigung der Folgen des erlittenen Unrechts besser zu helfen als früher und sie im Wust der Antragstellungen nicht allein zu lassen.
Das neue SGB XIV wurde gerade auch geschaffen, um das Recht der Opferentschädigung an den Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich schwerwiegender psychischer Gewalt und von Terrortaten, auszurichten. Betroffene sollen schneller und zielgerichteter staatliche Leistungen erhalten. Ihre Ansprüche umfassen nunmehr breite Teilhabe, Wiedereingliederung und individuellen Schadensausgleich. Neben erhöhten Entschädigungssummen wurden die Schnellen Hilfen als niedrigschwellige Angebote eingeführt. Medizinische und pflegerische Leistungen wurden angepasst, sie umfassen nun auch die oft so notwendigen Mehrleistungen bei den psychotherapeutischen Maßnahmen.
Diese Änderungen im Entschädigungsrecht gemäß den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und dem wissenschaftlichen Stand der Forschung sind außerordentlich wichtig. Als Land sorgen wir nun mit dafür, dass die Menschen, die Opfer wurden, auch zu ihrem Recht kommen.
Die Landesregierung hat mit dem vorgelegten Bericht zum Opferentschädigungsrecht deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert die Rechte der Opfer von Gewalttaten bei uns in Schleswig-Holstein haben. Wir hatten bereits vor dem neuen Gesetz eine Infrastruktur des Opferschutzes, welche die Implementierung nun deutlich erleichtert. Darauf können wir stolz sein. Mit der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit findet man in einer Ausnahmesituation schneller und einfacher die relevanten Informationen.
Mit dem Fallmanagement gibt es nun feste Ansprechpartner, die Betroffene in ihrem gesamten Antrags- und Leistungsverfahren zur Seite stehen. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme eine Vielzahl von Betroffenen überhaupt erst in die Lage versetzt, ihre Anträge zu stellen und in einer Form zu stellen, dass auch die relevanten Umstände vorgetragen werden, die zur Bewilligung führen. Wir sind froh über die Kolleginnen, die sich nun im Landesamt konkret dieser Aufgabe widmen und werden immer wieder darauf schauen, ob die hohen Ablehnungszahlen wegen fehlender Mitwirkung dadurch zurückgehen.
Die Verfahren zur Entschädigung von Opfern dauern noch immer viel zu lange. Wenn die Schleswig-Holsteinische Opferschutzbeauftragte Frau Stahlmann-Liebelt davon berichtet, dass Anträge von Opfern aufgrund der Bearbeitungsdauer zurückgezogen werden, dann darf das nicht unser Anspruch sein. Zwar ist die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich der Bundesländer nicht überdurchschnittlich lang, gleichwohl sollte Schleswig-Holstein hier besser werden zugunsten der von Gewalttaten Betroffenen. Die zusätzlichen fünf Stellen für das Landesamt für soziale Dienste im Jahr 2023 zur Umsetzung des SGB XIV waren angesichts der herausfordernden Haushaltslage keine Selbstverständlichkeit, aber ein wichtiger Schritt zu schnelleren Verfahren.
Dankenswerterweise gibt es eine großartige Unterstützung der Opfer von Gewalttaten durch Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen. Das Engagement dieser Organisationen und ihrer Ehrenamtler ist kaum zu bemessen. Daher ist es wichtig, mit ihnen den regelmäßigen Austausch zu suchen. Der Runde Tisch mit den Opferhilfeorganisationen ist hierzu ein probates und erfolgreiches Mittel.
Die ersten Berührungspunkte für die Opfer von Gewalttaten sind häufig die Kollegen der Polizei und Justiz. Die zuständigen Ministerien arbeiten daran, dass die Opferschutzrechte noch stärker in den Aus- bzw. Fortbildungen dieser Bereiche verankert werden, um das Bewusstsein für die Opfer zu schärfen und eine valide Kenntnis über die Angebote zur Hilfeleistung zu bieten. Dies erachten wir für wichtig.
Mit dem neuen Opferentschädigungsrecht wurde ein wichtiger Rechtsbereich maßgeblich weiterentwickelt. Der Bericht zum Opferentschädigungsrecht zeigt auf, worauf wir in den nächsten Jahren ein Auge haben müssen, ob nämlich die getroffenen Maßnahmen so nutzbringend sind wie beabsichtigt. Dies wollen und werden wir in engem Austausch mit den Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen und der Opferschutzbeauftragten tun und machen deutlich: In Schleswig-Holstein stehen wir ganz handfest an der Seite der Opfer von Gewalt und Terror.
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel