Verbraucher | | Nr. 267/19
(TOP 36) Verbraucherbildung statt gesetzlicher Verpflichtungen
Es gilt das gesprochene Wort
Vor fast genau einem Jahr haben wir hier im Landtag über das Thema „Lebensmittelverschwendung einschränken – Lebensmittel wertschätzen“ bereits diskutiert und unseren Standpunkt klargestellt. In unserer Wohlstandsgesellschaft gibt es Essen und Trinken genug und bis in die späten Abendstunden hat der Kunde die Qual der Wahl und die Regale liegen voller Angebote.
Wo bleibt das, was übriggeblieben ist, noch nicht verdorben ist aber auch nicht mehr verkauft werden kann?
Wir als CDU setzen auf eine Strategie, die von Freiwilligkeit geprägt ist, auf Verbraucherbildung setzt und an bewährte Projekte anknüpft. Daran hat sich bis heute nichts verändert.
Im vorgelegten Antrag geht es zunächst um die Frage, wie man einer Lebensmittelverschwendung wirksam entgegentreten kann.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang zum einen die Aktivitäten des Bundesministeriums zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Zum anderen begrüßen wir das Engagement und Maßnahmen des Handels zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.
Um sich dem Thema zu nähern, ist es hilfreich das eigene tägliche Verhalten zu prüfen:
Wer gelernt hat, dass man kein Essen achtlos wegwirft, geht sorgsam mit unseren hochwertigen Lebensmitteln um. Er achtet bereits beim Einkauf auf die richtigen Mengen und zuhause auf eine sachgerechte Lagerung und Vorratshaltung. So wird vermieden, dass Lebensmittel nicht verzehrt und damit verschwendet werden. Aber können wir davon heute noch in jedem Haushalt ausgehen?
Nach Aussage des Handelsverbandes Nord werden mehr als die Hälfte aller Lebensmittel in privaten Haushalten entsorgt, während lediglich 4-5% über den Lebensmittelhandel anfallen.
Jeder von uns weiß, wie er oder sie zuhause mit überschüssigen Lebensmitteln umgeht. Gehören Sie schon zu denen, die eine Lebensmittelverschwendung vermeiden oder landet bei Ihnen regelmäßig ein erheblicher Anteil in der BIO- Tonne oder auf dem Kompost, manchmal sogar im Müll?
Verbraucherbildung hilft. Denn mit Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher kann erheblich dazu beitragen werden, einer Lebensmittelverschwendung wirksam zu begrenzen. Wer hier bereits Schwund vermeidet, muss über Lebensmittelrettung erst gar nicht nachdenken.
Was macht der Lebensmittelhandel mit überschüssiger Ware und wo bleiben die Reste aus Kantinen oder Mensen?
Unbestritten, das Verhalten der Supermärkte ist fragwürdig, denn gute und verwertbare Lebensmittel dürfen nicht tonnenweise in der Mülltonne landen. Aber ich sage auch, der Lebensmittelhandel ist bereits gut aufgestellt und spendet in rund 80% der Fälle die Lebensmittel, die der Händler nicht mehr verkaufen kann, freiwillig an karitative Organisationen, wie die Tafeln. Die Zusammenarbeit funktioniert auf freiwilliger Basis. Das soll nach unserer Auffassung so bleiben. Eine gesetzliche Verpflichtung lehnen wir ab.
Die 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich Anfang Juni in Lübeck mit einem Antrag befasst, der das Ziel hatte, das sog. Containern zu legalisieren und kommt zu einem Beschluss, dass Straf- und Zivilrecht keinen Ansatz bieten, das Problem der Lebensmittelverschwendung zu lösen.
Auch wir als CDU haben erhebliche Bedenken gegenüber einer derartigen Inbesitznahme von Lebensmitteln und die Begründung liegt auf der Hand: Wir sprechen hier von Lebensmitteln, die sich im Eigentum des Lebensmittelhändlers befinden und die sich zudem auf seinem Grundstück befinden.
Es hilft, wenn jeder sich selbst überprüft, wie man es finden würde, wenn zu jeder Tages- und Nachtzeit fremde Menschen das eigene private Grundstück betreten, dort Bio- oder Restmülltonnen durchsuchen und zudem anschließend regelmäßig Müllreste neben der Tonne liegen lassen.
Da die Rechtsprechung und insbesondere das Straf- und Strafverfahrensrecht für derartige Inbesitznahmen jedoch sehr komplex ist, bitten wir im Rahmen unseres Antrages um eine entsprechende Prüfung.
Den Antrag der SPD lehnen wir ab. Ein Abgabengesetz halten wir nicht für erforderlich, wir setzen auf Freiwilligkeit, die Einschätzung zum Containern hatte ich vorgetragen und eine Reform der Regelung zum Mindesthaltbarkeitsdatum gehört erstens nicht in die Zuständigkeit des Landes und ist in diesem Kontext nicht das Problem.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel