Jagdhundesteuer | | Nr. 30/20
TOP 4: Populismus ersetzt keine Sachpolitik!
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
heute liegt uns der Wunsch der AFD auf dem Tisch, das Kommunalabgabengesetz zu ändern.
Leider ist es nur ein weiterer, untauglicher Versuch - unter dem Deckmantel der Sacharbeit - populistisch Stimmungen aufzugreifen und zu bedienen.
Mit Ihrer Gesetzesinitiative wollen Sie erreichen, dass Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreit werden. Durch ihren Antrag erwecken sie den falschen Eindruck, als wenn hier etwas zu regeln wäre, das noch nicht geregelt ist.
Aber auch hier irren sie sich gründlich:
Als Bürgermeister der wunderschönen Gemeinde Ehndorf kann ich Ihnen Folgendes sagen.
Mein Amt Mittelholstein beispielsweise, hat diese Möglichkeit der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung in seiner Muster-Hundesteuersatzung bereits vorgesehen. Diesen Vorschlag hat meine Gemeinde aufgegriffen und dies nicht nur für Jagdhunde geregelt, sondern u.a. auch für:
· Gebrauchshunde im Forstdienst,
· Herdengebrauchshunde,
· Sanitäts- und Rettungshunde,
· Blindenführhunde.
Diese Verordnung gilt in meiner Gemeinde inzwischen über drei Jahre und bisher ist mir nicht eine einzige Klage zu Ohren gekommen. Gleiches gilt für weitere 30 amtsangehörige Gemeinden.
Diese Lösung hat neben einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes noch einen weiteren Vorzug. Mit der Hundesteuersatzung stärken wir zum einen die Kommunale Selbstverwaltung. Gleichzeitig verhindern wir, dass Konnexität ausgelöst wird.
Doch nun noch konkret zu Ihrem Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 19/ 1719:
Sie schaffen es tatsächlich in diesem Gesetzentwurf, der inhaltlich nur aus einem einzigen Artikel besteht zwei grobe inhaltliche Schnitzer einzubauen:
Erstens sprechen Sie in Ihrem Gesetzentwurf von „Jagdberechtigten“. Gemeint sein müssten aber die „Jagdausübungsberechtigten, denn nur diese sind im Landesjagdgesetz definiert.
Zweitens behaupten Sie in Ihrer Begründung die Hundesteuer werde von den Kreisen erhoben. Auch dies ist falsch, denn hier handelt es sich um eine kommunale Steuer, die die Gemeinde erhebt.
Anrede, ich fasse zusammen:
Der vorliegende Gesetzentwurf ist inhaltlich mangelhaft und der Wunsch das Kommunalabgabengesetz zu ändern ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur problematisch, sondern er ist flüssiger als Wasser – nämlich überflüssig!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel