Antisemitismus | | Nr. 152/24
TOP 41: Klares Bekenntnis gegen Antisemitismus
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Thema lässt uns nicht los.
Ich hoffe, für alle hier im Saal zu sprechen, wenn ich sage: Was wir wollen, ist doch vor allem, dass jüdische Familien, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen, ihren Glauben so leben können, wie sie das möchten, im Privaten und für die Gesellschaft sichtbar, in Synagogen und im öffentlichen Raum. Es erfüllt uns mit tiefer Trauer, dass wir davon hier und heute so weit entfernt sind.
Die jüngsten Erkenntnisse zu den für das Jahr 2023 dokumentierten antisemitischen Vorfällen in Schleswig-Holstein verlangen nach einer erneuten Befassung mit den Gefährdungen jüdischen Lebens in unserem Land.
Insofern begrüßen wir, dass die FDP dieses Thema gesetzt hat.
Sie haben als Überschrift „Klares Bekenntnis gegen Antisemitismus“ gewählt, ein starker Begriff, ein guter Begriff, ein Bekenntnis kommt nicht nur vom Kopf, sondern auch vom Herzen her und beruht auf tiefer Überzeugung. Dann muss das Bekenntnis auch alles Wesentliche beinhalten. Gerade bei der so verantwortungsvollen Aufgabe, dem Antisemitismus entgegenzutreten.
Antisemitismus muss benannt und aktiv in allen Ausprägungen bekämpft werden. Dazu gehören ausdrücklich der jahrhundertealte Antisemitismus im Alltag und in unserer Gesellschaft sowie in jeglicher Gestalt, rechts- und auch linksextremistisch, islamistisch, israelfeindlich.
Mit der nun gefundenen fraktionsübergreifenden Fassung möchten wir an einigen Stellen noch etwas tiefer gehen als in der ursprünglichen Version. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass in Schleswig-Holstein wesentlich zu wenig gegen Antisemitismus getan werde. Das stimmt einfach nicht.
Einige Punkte will ich herausgreifen. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) wird laufend fortentwickelt und wurde zuletzt im Jahr 2022 unter Einbindung wissenschaftlicher Expertise umfassend überprüft. Wir werten antisemitische Straftaten schon hinsichtlich der Motivlage aus. Die Mitarbeitenden in Polizei und Justiz werden seit Januar dieses Jahres bei der Erkennung und Verfolgung antisemitischer Straftaten unterstützt durch den Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten. Unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden am 31. Mai dieses Jahres erstmals an einer neu eingeführten Arbeitsgemeinschaft am Ende der Zivilstation teilnehmen, die sich kritisch mit NS- und SED-Unrecht auseinandersetzt.
Bei antisemitischen Straftaten sind wir dafür, die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes und des neu geschaffenen Staatsangehörigkeitsrechts auszuschöpfen.
Beim Schutz der jüdischen Einrichtungen ist unseres Erachtens gegenüber einem bundesweiten Standard eine enge Zusammenarbeit zwischen den Landeskriminalämtern, dem Staatsschutz und den Gemeinden vorzugswürdig, wie wir sie bereits haben. Dies ermöglicht uns ein am individuellen Bedarf ausgerichtetes, angemessenes Handeln.
Seit dem 10-Punkte-Plan für jüdisches Leben, den wir im November 2023 für den Bildungsbereich beschlossen haben, ist also einiges Weitere passiert.
In Schleswig-Holstein besteht bereits ein enger Austausch seitens der Landesregierung und des Landtags mit den jüdischen Landesverbänden und den Jüdinnen und Juden im Land. Wir werden nicht nachlassen als Landtag und als Land Schleswig-Holstein, sobald wir weitere Bedarfe erkennen, gegen Antisemitismus vorzugehen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel