Einreisehindernisse | | Nr. 162/20
TOP 49: Jede Beschränkung der Freiheitsrechte ist zu begründen und zu befristen
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
gestern stellte uns Ministerpräsident Daniel Günther bereits vor, wie Schleswig-Holstein nach und nach wieder die Einreise in unser schönes Bundesland ermöglichen wird.
Das ist gut so, denn Schleswig-Holstein ist schon immer ein gastfreundliches Land gewesen. Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, den wir haben. Wir freuen uns darüber, wenn Touristen und Nachbarn, ob aus Hamburg, aus Niedersachsen oder aus Mecklenburg-Vorpommern – aber auch aus allen anderen Bundesländern ab dem 18. Mai 2020 wieder in unser schönes Bundesland kommen, hier Urlaub machen und unsere Küsten und das Binnenland genießen wollen. Diese Menschen sind uns herzlich willkommen.
Dass wir dies wieder möglich machen können, ist den aktuell niedrigen Infektionszahlen zu verdanken. Die Schleswig-Holsteiner haben große Verantwortung übernommen und gezeigt, wie man sich vorbildlich verhält.
Zunächst war es richtig, vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens in anderen europäischen Ländern die Einreise aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland temporär zu beschränken. Dabei hat die Landesregierung klugerweise zwischen der Einreise von Touristen auf der einen Seite und dem für die Lieferketten wichtigen Berufs- und Warenverkehr und zwingend notwendigen beruflichen Tätigkeiten auf der anderen Seite unterschieden.
Und ich bin mir sicher: Die Entscheidung über diese Einreisebeschränkungen hat sich niemand in der Landesregierung leicht gemacht, stellen sie doch erhebliche Grundrechtseingriffe dar. Sie zu lockern, ist nun der richtige Schritt!
Das entspricht auch rechtsstaatlichen Grundsätzen: Grundsätzlich sind Beschränkungen von Grundrechten nur dort verfassungsgemäß, wo sie verhältnismäßig sind. Jede derzeit geltende Beschränkung von Freiheitsrechten muss ständig und immer auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.
Und deshalb stelle ich hier auch noch einmal ausdrücklich fest: Grundrechte sind der Status quo. Freiheit muss man nicht begründen. Stattdessen ist jede Beschränkung der Freiheitsrechte zu begründen und zu befristen. Dies wollen wir mit unserem Antrag noch einmal deutlich unterstreichen!
Und wir sind auf einem guten Weg. Die gestern vorgestellten Lockerungen atmen diesen Geist der Freiheit. Deshalb möchte ich die Landesregierung auch noch einmal ausdrücklich loben: die jetzt angedachten Lockerungen entsprechen dem liberalen Geist des Grundgesetzes und zeigen mir auch den verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen.
Mit diesen Lockerungen muss aber auch ein gemeinsames Konzept mit unseren Nachbarn einhergehen. Deshalb auch unsere Bitte an die Landesregierung, sich regelmäßig mit den anderen Bundesländern auszutauschen, wie mit den Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise aus dem Ausland weiter umgegangen werden soll. Auch diese Maßnahmen müssen erforderlich, geeignet und angemessen sein.
Was mir aber besonders am Herzen liegt, ist die Bitte an die Landesregierung, sich für eine Normalisierung des Grenzverkehrs mit Dänemark bei der Bundesregierung einzusetzen. Hier brauchen wir schnelle Lösungen, die natürlich das Infektionsgeschehen nördlich und südlich der Grenze berücksichtigen. Insofern ist es gut, dass sich Ministerpräsident Günther und Bundesinnenminister Seehofer einig sind, einen konkreten Fahrplan zu entwickeln, in welchen Schritten ab spätestens 15. Mai eine Öffnung der Grenze zu Dänemark erfolgen kann.
Allerdings hilft es natürlich nur wenig, wenn Dänemark erst ab Juni seine Grenzen öffnen will. Vielleicht kann der SSW hier noch ein bisschen nachhelfen, der in seiner Pressemeldung vom 30. April erste Lockerungen Dänemarks an seiner Grenz erkennen konnte. Insofern bin ich nicht von unserer Landesregierung enttäuscht, sondern eher von der mangelnden Bereitschaft Dänemarks zur Grenzöffnung.
Bis zum 15. Mai sind es nun noch sieben Tage, daher meine dringende Bitte an die Landes- und Bundesregierung, weiter Gespräche mit dem Königreich Dänemark zu führen, um ab dem 15. Mai gemeinsame Schritte zur Grenzöffnung zu gehen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt aus der gestrigen Haushaltsdebatte aufgreifen. Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir 2 Millionen Euro für die Forschung zum Infektionsgeschehen zur Verfügung. Dies ist auch rechtsstaatlicher Sicht wichtig. Denn: je mehr Kenntnisse wir über das Infektionsgeschehen gewinnen, je besser wir die Infektionsrate unter Kontrolle bringen und je besser auch die Bevölkerung verantwortungsbewusst mit der aktuellen Lage umgeht, desto kritischer müssen Beschränkungen gesehen werden und desto größer ist der Begründungsaufwand.
Noch einmal: Grundrechte sind der Status quo. Freiheit muss man nicht begründen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel